Diskussion
Am Dienstag ist am Wiener Landesgericht für Strafsachen unter regem Medieninteresse ein erster Prozess gegen den über das Ibiza-Video zu Fall gekommenen Ex-FPÖ-Obmann Heinz-Christian Strache eröffnet worden. Inkriminiert ist ein von der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) vermuteter Gesetzeskauf im Zusammenhang mit der Privatklinik Währing, Strache wird Bestechlichkeit vorgeworfen.
Oberstaatsanwältin Silvia Thaller sprach in ihrem Eröffnungsplädoyer von einer „schwerwiegenden Straftat“. Es handle sich „um kein Kavaliersdelikt, keine zu vernachlässigende Form von Freunderlwirtschaft“. Aus sichergestellten Chats, Zeugenaussagen und weiteren Ermittlungsergebnissen sei „klar ableitbar“, dass eine Spende an die FPÖ „nicht aus altruistischen Motiven, sondern in Verbindung mit Amtsgeschäften von Heinz-Christian Strache“ ging. Thaller ortete im Zusammenhang mit der Parteispende „strafbare Korruption“, Straches Verhalten sei „strafrechtlich verpönt“ gewesen. Es sei ihm „um geldwerte Vorteile für sich, seine Ehefrau und die Partei“ gegangen, Strache habe „die vom Strafrecht gezogenen Grenzen überschritten“.