Diskussion Am Dienstag ist am Wiener Landesgericht für Strafsachen unter regem Medieninteresse ein erster Prozess gegen den über das Ibiza-Video zu Fall gekommenen Ex-FPÖ-Obmann Heinz-Christian Strache eröffnet worden. Inkriminiert ist ein von der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft vermuteter Gesetzeskauf im Zusammenhang mit der Privatklinik Währing, Strache wird Bestechlichkeit vorgeworfen. Er bekannte sich - wie auch Klinik-Betreiber Walter Grubmüller - „nicht schuldig“. Strache gab nach einer Mittagspause in seiner Einvernahme an, er sei mit Grubmüller „freundschaftlich verbunden“. Er habe diesen 2016 „und nicht 2018“ auf Korfu getroffen, Grubmüller habe ihn immer wieder darauf angesprochen, dass er mit seiner Privatklinik Währing benachteiligt und nicht in den PRIKRAF aufgenommen werde. Er, Strache, habe sich schließlich nach Einholung von Expertisen von Juristen aus der FPÖ davon überzeugt, dass tatsächlich „ein Missstand“ und „ein
Diskussion Am Dienstag ist am Wiener Landesgericht für Strafsachen unter regem Medieninteresse ein erster Prozess gegen den über das Ibiza-Video zu Fall gekommenen Ex-FPÖ-Obmann Heinz-Christian Strache eröffnet worden. Inkriminiert ist ein von der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) vermuteter Gesetzeskauf im Zusammenhang mit der Privatklinik Währing, Strache wird Bestechlichkeit vorgeworfen. Mitangeklagt ist der Betreiber der Klinik, Walter Grubmüller, dem Bestechung angekreidet wird. Die Verhandlung ist auf vier Tage anberaumt. Strache wurde zu Beginn der Verhandlung zu seinen Vermögensverhältnissen befragt. Er wollte weder zu seinem Vermögen, seinem Nettoeinkommen noch allfälligen Schulden Angaben machen. Auf die Frage nach seiner beruflichen Tätigkeit, erwiderte er: „Unternehmer.“ Unterhaltspflichtig sei er für drei Kinder im Alter von zweieinhalb, 19 und 21 Jahren, gab Strache auf Befragen von Richterin Claudia Moravec-Loidolt bekannt. W
Die FPÖ brachte im Juni 2017- damals war man noch Oppositionspartei - den Initiativantrag im Parlament ein. Das hätten „die Zuständigen im Ausschuss“ gemacht, erklärte Strache, die Presseabteilung sei vermutlich auch beteiligt gewesen. Er habe diesen Antrag „nicht beauftragt“, betonte er. Die Abgeordneten hätten das selbstständig entschieden: „Wenn ich den Initiativantrag initiiert hätte, hätte ich das unterschrieben.“ Der Gesetzesvorschlag war den Ermittlungen zufolge vom FPÖ-Abgeordneten Fritz Simhandl eingebracht worden, der sich dabei auffälligerweise eines Wortlauts bediente, den im Vorfeld Walter Grubmüller der FPÖ übermittelt hatte. FPÖ-Gesundheitssprecherin Dagmar Belakowitsch zufolge soll der Antrag einem Wunsch „von oben“ entsprechend gekommen sein, hatte sie im Ermittlungsverfahren gesagt.
Diskussion Am Dienstag ist am Wiener Landesgericht für Strafsachen unter regem Medieninteresse ein erster Prozess gegen den über das Ibiza-Video zu Fall gekommenen Ex-FPÖ-Obmann Heinz-Christian Strache eröffnet worden. Inkriminiert ist ein von der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) vermuteter Gesetzeskauf im Zusammenhang mit der Privatklinik Währing, Strache wird Bestechlichkeit vorgeworfen. Oberstaatsanwältin Silvia Thaller sprach in ihrem Eröffnungsplädoyer von einer „schwerwiegenden Straftat“. Es handle sich „um kein Kavaliersdelikt, keine zu vernachlässigende Form von Freunderlwirtschaft“. Aus sichergestellten Chats, Zeugenaussagen und weiteren Ermittlungsergebnissen sei „klar ableitbar“, dass eine Spende an die FPÖ „nicht aus altruistischen Motiven, sondern in Verbindung mit Amtsgeschäften von Heinz-Christian Strache“ ging. Thaller ortete im Zusammenhang mit der Parteispende „strafbare Korruption“, Straches Verhalten sei �
Zur inkriminierten Spende sagte Pauer, Grubmüller sei seit 40 Jahren SPÖ-Mitglied und habe sich dann der FPÖ zugewandt, „weil er nicht mehr mit der SPÖ zufrieden war“. Die Spende habe auch nichts mit dem Initiativantrag des FPÖ-Parlamentsklubs, mit dem das ASVG und das PRIKRAF geändert werden sollten, zu tun gehabt. Strache habe sich vielmehr gegen Missstände eingesetzt. So verwies Pauer auf Aussagen seines Mandanten aus dem Frühjahr 2017, bei dem er im Zusammenhang mit dem PRIKRAF von einem Sumpf im Umfeld der ÖVP gesprochen habe. Und im Initiativantrag selbst sei es nicht um die Privatklinik Währing gegangen, sondern darum, dass jede Privatkrankenanstalt über den PRIKRAF abrechnen kann.