Die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) hat am Freitag am Wiener Landesgericht im Prozess gegen Ex-FPÖ-Obmann Heinz-Christian Strache und den mitangeklagten Walter Grubmüller ihren Strafantrag ausgedehnt und modifiziert. Inkriminiert sind nunmehr zwei Spenden Grubmüllers in Höhe von 2.000 und 10.000 Euro, die am 19. Oktober 2016 und am 29. August 2017 der Bundes-FPÖ zugeflossen sein sollen - im Gegenzug für die pflichtwidrige Vornahme eines Amtsgeschäfts .
Nunmehr zwei Spenden inkriminiert
Strache soll das Geld als damaliger FPÖ-Klubobmann angenommen und im Gegenzug für einen Gesetzwerdungsprozess gesorgt haben, der im Sinn hatte, dass Grubmüllers Privatklinik Währing in den sogenannten Privatkrankenanstalten-Finanzierungsfonds (PRIKRAF) aufgenommen wurde. Gelungen soll das Strache mittels faktischer Einflussnahme auf seinen Parteifreund Johannes Hübner, einen Juristen, der eine rechtliche Prüfung im Vorfeld eines selbstständigen Initiativantra
Strache-Prozess: Strafantrag ausgedehnt
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WKStA dehnt Anklage gegen Strache aus
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