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WKStA dehnt Anklage gegen Strache aus | Tiroler Tageszeitung Online

Diskussion Die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) hat am Freitag am Wiener Landesgericht im Prozess gegen Ex-FPÖ-Obmann Heinz-Christian Strache und den mitangeklagten Walter Grubmüller ihren Strafantrag ausgedehnt und modifiziert. Inkriminiert sind nunmehr zwei Spenden Grubmüllers in Höhe von 2.000 und 10.000 Euro, die am 19. Oktober 2016 und am 29. August 2017 der Bundes-FPÖ zugeflossen sein sollen - im Gegenzug für „die pflichtwidrige Vornahme eines Amtsgeschäfts“. Strache soll das Geld als damaliger FPÖ-Klubobmann angenommen und im Gegenzug für einen Gesetzwerdungsprozess gesorgt haben, der im Sinn hatte, dass Grubmüllers Privatklinik Währing in den sogenannten Privatkrankenanstalten-Finanzierungsfonds (PRIKRAF) aufgenommen wurde. Gelungen soll das Strache mittels „faktischer Einflussnahme“ auf seinen Parteifreund Johannes Hübner, einen Juristen, der eine rechtliche Prüfung im Vorfeld eines selbstständigen Initiativantrags der opposit

Strache-Prozess geht Ende August weiter | Tiroler Tageszeitung Online

Darüber hinaus soll Strache nach Bildung der ÖVP-FPÖ-Koalition als Vizekanzler im April 2018 von Grubmüller eine Einladung für August desselben Jahres nach Korfu angeboten bekommen haben, wobei Thaller dieses Offert in kausalen Zusammenhang mit den Spenden Grubmüllers an die FPÖ brachte. Strache erklärte auf Befragen von Richterin Claudia Moravec-Loidolt erneut, er habe an die Überweisung von 2.000 Euro keine Erinnerung. Diese Zahlung sage ihm „gar nichts“, er könne sich „nicht an dieses Momentum erinnern“. Strache bestritt, den damaligen FPÖ-Abgeordneten Hübner beeinflusst zu haben. Vielmehr habe er diesen, aber auch den damaligen Volksanwalt Peter Fichtenbauer (FPÖ) vor einer Pressekonferenz zum Thema PRIKRAF beigezogen und um eine „rechtliche Bewertung“ gebeten. Er habe eingehend mit Hübner über das Thema gesprochen, der eine „juristische und fachliche Prüfung“ vorgenommen habe, „sonst hätte ich das nicht bewerkstelligen können“, sagte St

WKStA dehnt Strafantrag im Strache-Prozess aus

Die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) hat am Freitag am Wiener Landesgericht im Prozess gegen Ex-FPÖ-Obmann Heinz-Christian Strache und den mitangeklagten Walter Grubmüller ihren Strafantrag ausgedehnt und modifiziert. Inkriminiert sind nunmehr zwei Spenden Grubmüllers in Höhe von 2.000 und 10.000 Euro, die am 19. Oktober 2016 und am 29. August 2017 der Bundes-FPÖ zugeflossen sein sollen - im Gegenzug für die pflichtwidrige Vornahme eines Amtsgeschäfts . Nunmehr zwei Spenden inkriminiert Strache soll das Geld als damaliger FPÖ-Klubobmann angenommen und im Gegenzug für einen Gesetzwerdungsprozess gesorgt haben, der im Sinn hatte, dass Grubmüllers Privatklinik Währing in den sogenannten Privatkrankenanstalten-Finanzierungsfonds (PRIKRAF) aufgenommen wurde. Gelungen soll das Strache mittels faktischer Einflussnahme auf seinen Parteifreund Johannes Hübner, einen Juristen, der eine rechtliche Prüfung im Vorfeld eines selbstständigen Initiativantra

WKStA dehnt Anklage gegen Strache aus

WKStA dehnt Anklage gegen Strache aus
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