Diskussion
Am Dienstag ist am Wiener Landesgericht für Strafsachen unter regem Medieninteresse ein erster Prozess gegen den über das Ibiza-Video zu Fall gekommenen Ex-FPÖ-Obmann Heinz-Christian Strache eröffnet worden. Inkriminiert ist ein von der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft vermuteter Gesetzeskauf im Zusammenhang mit der Privatklinik Währing, Strache wird Bestechlichkeit vorgeworfen. Er bekannte sich - wie auch Klinik-Betreiber Walter Grubmüller - „nicht schuldig“.
Strache gab nach einer Mittagspause in seiner Einvernahme an, er sei mit Grubmüller „freundschaftlich verbunden“. Er habe diesen 2016 „und nicht 2018“ auf Korfu getroffen, Grubmüller habe ihn immer wieder darauf angesprochen, dass er mit seiner Privatklinik Währing benachteiligt und nicht in den PRIKRAF aufgenommen werde. Er, Strache, habe sich schließlich nach Einholung von Expertisen von Juristen aus der FPÖ davon überzeugt, dass tatsächlich „ein Missstand“ und „eine Ungleichbehandlung“ vorlag. Ein „Netzwerk“ habe „ganz bewusst mit Mechanismen Konkurrenz“ fernhalten wollen, „Uniqua-Kliniken“ bzw. Kliniken des Raiffeisen-Verbandes hätten „jegliche Konkurrenz“ unterbunden.