Starnberg - Im Prozess um den tödlichen Unfall eines 13-Jährigen beim Rudertraining auf dem Starnberger See hat die Anklage Geldstrafen gefordert.
Die Staatsanwaltschaft schlug für die beiden Trainer des Jungen, denen fahrlässige Tötung durch Unterlassen vorgeworfen wird, am Montag vor dem Amtsgericht Starnberg Geldstrafen von 70 beziehungsweise 50 Tagessätzen vor. Die Nebenklage kritisierte dies allerdings als unangemessen und zu niedrig.
Der 13-Jährige sei am Tag des Unfalls ganz alleine gewesen als er auf den See gerudert sei, sagte die Anwältin der Nebenklage. Er sei ganz alleine gewesen als er ins Wasser geriet und bemerkte, wie kalt und tödlich es war und beim verzweifelten Kampf, wieder ins Boot zu kommen . Und er war alleine, hohes Gericht, als er schließlich aufgeben musste und ertrunken ist.
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