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Wolfsmasken-Prozess um Vergewaltigung geht zu Ende - Panorama

Der wegen schweren sexuellen Missbrauchs angeklagte Mann ist zu zwölf Jahren Haft verurteilt worden. Foto: Sven Hoppe/dpa Dienstag, 13. Juli 2021 - 05:42 Uhr Die Vergewaltigung einer Elfjährigen schockte im Sommer 2019: Ein mit einer Wolfsmaske getarnter Mann hatte das Kind ins Gebüsch gezerrt und missbraucht. Nun spricht das Landgericht München ein Urteil. München (dpa) - Es ist eine alptraumhafte Szene: Ein Mann mit einer Wolfsmaske zerrt am helllichten Tag in München ein Mädchen in ein Gebüsch und vergewaltigt es. Schnell kommt heraus: Bei dem mutmaßlichen Täter handelt es sich um einen einschlägig vorbestraften Mann, der nach mehreren Sexualdelikten in die Psychiatrie eingewiesen wurde - und dessen Auflagen erst kurz vorher gelockert worden waren.

Boyens Medien: Wolfsmasken-Prozess um Vergewaltigung geht zu Ende

Panorama DPA 13.07.21 05:38 Uhr Deutsche Presse-Agentur 05:38 Uhr Ein Mann mit einer Wolfsmaske zerrte ein Mädchen in ein Gebüsch und vergewaltigte das Kind. Foto: Wera Engelhardt/dpa München (dpa) - Es ist eine alptraumhafte Szene: Ein Mann mit einer Wolfsmaske zerrt am helllichten Tag in München ein Mädchen in ein Gebüsch und vergewaltigt es. Schnell kommt heraus: Bei dem mutmaßlichen Täter handelt es sich um einen einschlägig vorbestraften Mann, der nach mehreren Sexualdelikten in die Psychiatrie eingewiesen wurde - und dessen Auflagen erst kurz vorher gelockert worden waren. Im Münchner Wolfsmasken-Prozess hat das Gericht den Angeklagten nun wegen Vergewaltigung des damals elfjährigen Mädchens zu zwölf Jahren Haft und Unterbringung in der Sicherungsverwahrung verurteilt. Die Staatsanwaltschaft hatte 14 Jahre Haft und anschließende Sicherungsverwahrung gefordert.

Wolfsmasken-Prozess um Vergewaltigung geht zu Ende - Brennpunkte

München (dpa) - Es ist eine alptraumhafte Szene: Ein Mann mit einer Wolfsmaske zerrt am helllichten Tag in München ein Mädchen in ein Gebüsch und vergewaltigt es. Schnell kommt heraus: Bei dem mutmaßlichen Täter handelt es sich um einen einschlägig vorbestraften Mann, der nach mehreren Sexualdelikten in die Psychiatrie eingewiesen wurde - und dessen Auflagen erst kurz vorher gelockert worden waren. Im Münchner Wolfsmasken-Prozess hat das Gericht den Angeklagten nun wegen Vergewaltigung des damals elfjährigen Mädchens zu zwölf Jahren Haft und Unterbringung in der Sicherungsverwahrung verurteilt. Die Staatsanwaltschaft hatte 14 Jahre Haft und anschließende Sicherungsverwahrung gefordert.

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