Kinder-Vergewaltiger mit Wolfsmaske will Urteil anfechten
14.07.2021 |
Stand 14.07.2021, 06:52 Uhr
Der Angeklagte – im Bild mit seinem Anwalt Adam Ahmed – verdeckte sein Gesicht vor Gericht. Der einschlägig Vorbestrafte hat vor zwei Jahren eine Elfjährige vergewaltigt, die er zuvor in der S-Bahn beobachtet hatte. −Foto: Sven Hoppe/dpa
Der im sogenannten Wolfsmasken-Prozess von München wegen der Vergewaltigung eines kleinen Mädchens verurteilte Mann will das Urteil gegen ihn anfechten.
Sein Anwalt Adam Ahmed hat unmittelbar nach der Entscheidung des Landgerichts München I am Dienstag Rechtsmittel dagegen eingelegt, wie er der Deutschen Presse-Agentur sagte.
Sein 45 Jahre alter Mandant war wegen der Vergewaltigung eines erst elfjährigen Mädchens zu zwölf Jahren Haft mit anschließender Sicherungsverwahrung verurteilt worden. Er hatte gestanden, das Kind im Juni 2019 auf dem Heimweg von der Schule am helllichten Tag in ein Gebüsch gezerrt und dort schwer missbrau
Der wegen schweren sexuellen Missbrauchs angeklagte Mann ist zu zwölf Jahren Haft verurteilt worden.
Foto: Sven Hoppe/dpa
Dienstag, 13. Juli 2021 - 05:42 Uhr
Die Vergewaltigung einer Elfjährigen schockte im Sommer 2019: Ein mit einer Wolfsmaske getarnter Mann hatte das Kind ins Gebüsch gezerrt und missbraucht. Nun spricht das Landgericht München ein Urteil.
München (dpa) - Es ist eine alptraumhafte Szene: Ein Mann mit einer Wolfsmaske zerrt am helllichten Tag in München ein Mädchen in ein Gebüsch und vergewaltigt es.
Schnell kommt heraus: Bei dem mutmaßlichen Täter handelt es sich um einen einschlägig vorbestraften Mann, der nach mehreren Sexualdelikten in die Psychiatrie eingewiesen wurde - und dessen Auflagen erst kurz vorher gelockert worden waren.
Panorama DPA 13.07.21 05:38 Uhr Deutsche Presse-Agentur 05:38 Uhr Ein Mann mit einer Wolfsmaske zerrte ein Mädchen in ein Gebüsch und vergewaltigte das Kind. Foto: Wera Engelhardt/dpa
München (dpa) - Es ist eine alptraumhafte Szene: Ein Mann mit einer Wolfsmaske zerrt am helllichten Tag in München ein Mädchen in ein Gebüsch und vergewaltigt es.
Schnell kommt heraus: Bei dem mutmaßlichen Täter handelt es sich um einen einschlägig vorbestraften Mann, der nach mehreren Sexualdelikten in die Psychiatrie eingewiesen wurde - und dessen Auflagen erst kurz vorher gelockert worden waren.
Im Münchner Wolfsmasken-Prozess hat das Gericht den Angeklagten nun wegen Vergewaltigung des damals elfjährigen Mädchens zu zwölf Jahren Haft und Unterbringung in der Sicherungsverwahrung verurteilt. Die Staatsanwaltschaft hatte 14 Jahre Haft und anschließende Sicherungsverwahrung gefordert.
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München (dpa) - Es ist eine alptraumhafte Szene: Ein Mann mit einer Wolfsmaske zerrt am helllichten Tag in München ein Mädchen in ein Gebüsch und vergewaltigt es.
Schnell kommt heraus: Bei dem mutmaßlichen Täter handelt es sich um einen einschlägig vorbestraften Mann, der nach mehreren Sexualdelikten in die Psychiatrie eingewiesen wurde - und dessen Auflagen erst kurz vorher gelockert worden waren.
Im Münchner Wolfsmasken-Prozess hat das Gericht den Angeklagten nun wegen Vergewaltigung des damals elfjährigen Mädchens zu zwölf Jahren Haft und Unterbringung in der Sicherungsverwahrung verurteilt. Die Staatsanwaltschaft hatte 14 Jahre Haft und anschließende Sicherungsverwahrung gefordert.