Ein Mann aus der Einheitsgemeinde Gardelegen wurde wegen sexuellen Missbrauchs an Kindern von der Jugendschutzkammer des Landgerichtes Stendal verurteilt.
Der Prozess gegen NSU-Terroristin Beate Zschäpe und drei Mitangeklagte endete vor drei Jahren. Der BGH hat ihre Revision nun verworfen und das Urteil bestätigt.