Der Bundesgerichtshof (BGH) hat die Revisionen der Rechtsterroristin Beate Zschäpe und der beiden NSU-Helfer Ralf Wohlleben und Holger G. verworfen. Die Verurteilung der drei durch das Oberlandesgericht München aus Jahr 2018 ist damit rechtskräftig.
Beate Zschäpe ist in Deutschland rechtskräftig als Mittäterin der Neonazi-Terrorzelle «Nationalsozialistischer Untergrund» (NSU) verurteilt. Der Bundesgerichtshof (BGH) verwarf ihre Revision mit schriftlichem Beschluss und strich nur eine Einzelstrafe.
Gut drei Jahre nach dem Urteil im NSU-Prozess hat der Bundesgerichtshof die Revision von Beate Zschäpe verworfen. Die Neonazi-Terroristin bleibt lebenslang in Haft.
Vor mehr als drei Jahren ging der NSU-Prozess um zehn überwiegend rassistische Morde zu Ende. Doch Beate Zschäpe und drei Mitangeklagte haben ihre Strafen nicht akzeptiert. Jetzt hat der BGH Entscheidungen getroffen.