Der Kammer werden vorerst keine Disziplinarverfahren von Richtern oder Staatsanwälten mehr übertragen. Bis es neue gesetzliche Regelungen gibt, soll die Suspendierung gelten.
Eine positive Reaktion kommt von Repräsentanten der tschetschenischen Diaspora in Österreich sowie Europa zum harten Urteil des Landesgerichts Korneuburg. Rechtskräftig ist das Urteil allerdings nicht.