Corona – Eintrittspflicht der Betriebsschließungsversicherung hängt vom Einzelfall ab
Ob eine Betriebsschließungsversicherung aufgrund einer Corona-bedingten Schließung eintrittspflichtig ist, hängt maßgeblich von der konkreten Formulierung der Versicherungsbedingungen ab.
Während des Corona-Lockdowns mussten zahlreiche Geschäfte schließen. Ob eine abgeschlossene Betriebsschließungsversicherung im Fall einer behördlich angeordneten Schließung leisten muss, ist rechtlich umstritten. Es kristallisiert sich zunehmend heraus, dass die konkrete Formulierung in den Versicherungsbedingungen maßgeblich für die Eintrittspflicht ist, erklärt die Wirtschaftskanzlei MTR Rechtsanwälte.
Das OLG Karlsruhe hat mit Urteil vom 30.06.2021 entschieden, dass die Betriebsschließungsversicherung leisten muss (Az.: 12 U 4/21). In dem Fall hatte der Betreiber eines Hotels mit angeschlossener Gaststätte im Januar 2020 eine Betriebsschließungsversicherung abgeschlossen. In den Versicher
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