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Cum-Ex-Geschäfte: Bundesgerichtshof entscheidet, dass täuschen,  tricksen und abkassieren tatsächlich eine Straftat ist  ...


Cum-Ex-Geschäfte: Bundesgerichtshof entscheidet, dass täuschen,  tricksen und abkassieren tatsächlich eine Straftat ist  .
29.07.21, 05:55 Uhr | Von dpa
Einer der verurteilten Aktienhändler im Landgericht Bonn. Er und ein Kollege waren angeklagt, mit Cum-Ex-Geschäften von 2006 bis 2011 einen Steuerschaden von über 440 Millionen Euro verursacht zu haben. dpa/Marius Becker
Der  Dreistigkeit, dem Steuerzahler Milliarden von Euro aus der Tasche zu ziehen, folgte eine Frechheit: Zwei ehemalige Börsenhändler waren in Revision gegangen, weil sie wegen „Cum-Ex“-Aktiengeschäften zu Haftstrafen (auf Bewährung!) verurteilt worden waren. Eine Bank, die in den Skandal verwickelt war, wollte keine Millionen zurückzahlen. Damit sind sie beim Bundesgerichtshof an die Wand gefahren.  ....

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ROUNDUP: BGH-Strafrichter äußern sich erstmals zu 'Cum-Ex'-Geschäften


ROUNDUP: BGH-Strafrichter äußern sich erstmals zu Cum-Ex -Geschäften
KARLSRUHE (dpa-AFX) - Wichtige Weichenstellungen für die Aufarbeitung einer der größten Steuerskandale der deutschen Nachkriegsgeschichte werden am Mittwoch (11.00 Uhr) aus Karlsruhe erwartet. Die Richterinnen und Richter des Bundesgerichtshofs (BGH) äußern sich zum ersten Mal zur Strafbarkeit von milliardenschweren Cum-Ex -Aktiengeschäften zulasten des Fiskus. Dabei dürfte es auch um die Frage gehen, von wem sich der Staat das verlorene Geld zurückholen kann und wie lange das möglich ist. (Az. 1 StR 519/20)
Die hochkomplexen Vorgänge werden längst von mehreren Staatsanwaltschaften und Strafgerichten aufgearbeitet. Das erste Urteil, das nun höchstrichterlich überprüft wurde, hatte im März 2020 das Bonner Landgericht verkündet. Zwei Ex-Börsenhändler aus London bekamen damals Haftstrafen auf Bewährung wegen Steuerhinterziehung beziehungsweise Beihilfe dazu. Einer der Männer soll ....

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