Cum-Ex-Geschäfte: Bundesgerichtshof entscheidet, dass täuschen, tricksen und abkassieren tatsächlich eine Straftat ist .
29.07.21, 05:55 Uhr | Von dpa
Einer der verurteilten Aktienhändler im Landgericht Bonn. Er und ein Kollege waren angeklagt, mit Cum-Ex-Geschäften von 2006 bis 2011 einen Steuerschaden von über 440 Millionen Euro verursacht zu haben. dpa/Marius Becker
Der Dreistigkeit, dem Steuerzahler Milliarden von Euro aus der Tasche zu ziehen, folgte eine Frechheit: Zwei ehemalige Börsenhändler waren in Revision gegangen, weil sie wegen „Cum-Ex“-Aktiengeschäften zu Haftstrafen (auf Bewährung!) verurteilt worden waren. Eine Bank, die in den Skandal verwickelt war, wollte keine Millionen zurückzahlen. Damit sind sie beim Bundesgerichtshof an die Wand gefahren.
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