Bonn (dpa) - Im Streit um einen Sturmgewehr-Großauftrag gerät das Beschaffungsamt der Bundeswehr in das Visier von Kritikern. Wie aus einer Entscheidung des Bundeskartellamts hervorgeht, beging die Koblenzer Behörde einen schweren Fehler in dem Vergabeverfahren.
Die Behörde hatte die Bieter nach dem letztmöglichen Angebot kontaktiert und zugelassen, dass der eigentlich unterlegene Bieter C.G.Haenel sein Angebot noch ändern konnte - und dadurch am Konkurrenten Heckler & Koch vorbeizog. Dies sei «unzulässig» gewesen, so die Richter der beim Kartellamt angesiedelten Vergabekammer.
Es geht um 120.000 Waffen
Bei dem prestigeträchtigen Auftrag geht es um 120.000 Waffen, die das bisherige Standardgewehr der Bundeswehr, das G36 von Heckler & Koch, ersetzen sollen. Die Auftragsvergabe sollte schon längst erfolgt sein, es kam zu erheblichen Verzögerungen - frühestens am Jahresende könnte der Auftrag vergeben werden. Im vergangenen September erhielt zunächst C.G
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Kartellamt kritisiert Sturmgewehr-Auftrag der Bundeswehr
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