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Sturmgewehr-Auftrag: Kartellamt kritisiert Beschaffungsamt - Brennpunkte

Bonn (dpa) - Im Streit um einen Sturmgewehr-Großauftrag gerät das Beschaffungsamt der Bundeswehr in das Visier von Kritikern. Wie aus einer Entscheidung des Bundeskartellamts hervorgeht, beging die Koblenzer Behörde einen schweren Fehler in dem Vergabeverfahren. Die Behörde hatte die Bieter nach dem letztmöglichen Angebot kontaktiert und zugelassen, dass der eigentlich unterlegene Bieter C.G.Haenel sein Angebot noch ändern konnte - und dadurch am Konkurrenten Heckler & Koch vorbeizog. Dies sei «unzulässig» gewesen, so die Richter der beim Kartellamt angesiedelten Vergabekammer. Bei dem prestigeträchtigen Auftrag geht es um 120 000 Waffen, die das bisherige Standardgewehr der Bundeswehr, das G36 von Heckler & Koch, ersetzen sollen. Die Auftragsvergabe sollte schon längst erfolgt sein, es kam zu erheblichen Verzögerungen - frühestens am Jahresende könnte der Auftrag vergeben werden. Im vergangenen September erhielt zunächst C.G.Haenel den Zuschlag - und

Sturmgewehr-Auftrag: Kartellamt kritisiert Beschaffungsamt

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Waffenkauf: Kartellamt kritisiert Sturmgewehr-Auftrag der Bundeswehr

Waffenkauf: Kartellamt kritisiert Sturmgewehr-Auftrag der Bundeswehr Waffenkauf   Kartellamt kritisiert Sturmgewehr-Auftrag der Bundeswehr 03.07.2021, 17:50 Uhr | dpa Ein spezielles Modell des G36-Sturmgewehrs von Heckler & Koch zeigt ein Soldat der Bundeswehr in einer Waffenkammer. Im Streit um einen Großauftrag gerät das Beschaffungsamt der Bundeswehr ins Visier von Kritikern. Foto: Marijan Murat/dpa. (Quelle: dpa) Redaktion Bonn (dpa) - Im Streit um einen Sturmgewehr-Großauftrag gerät das Beschaffungsamt der Bundeswehr in das Visier von Kritikern. Wie aus einer Entscheidung des Bundeskartellamts hervorgeht, beging die Koblenzer Behörde einen schweren Fehler in dem Vergabeverfahren. Die Behörde hatte die Bieter nach dem letztmöglichen Angebot kontaktiert und zugelassen, dass der eigentlich unterlegene Bieter C.G.Haenel sein Angebot noch ändern konnte - und dadurch am Konkurrenten Heckler & Koch vorbeizog. Dies sei unzulässig gewesen, so die Richt

Bonn: Sturmgewehr-Auftrag: Kartellamt kritisiert Beschaffungsamt

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Fehler bei Vergabeverfahren: Heftige Kritik an Sturmgewehr-Großauftrag

Das G36 von Heckler & Koch soll von einem neuen Sturmgewehr abgelöst werden. (Foto: picture alliance/dpa/dpa-Zentralbild) Das Bundesbeschaffungsamt der Bundeswehr möchte das bisherige Standardgewehr G36 ersetzen. Es geht um den Kauf von 120.000 Waffen. Doch beim Vergabeverfahren unterlaufen der Behörde schwere Fehler, wie das Bundeskartellamt feststellt. Experten sprechen von einem groben Patzer . Im Streit um einen Sturmgewehr-Großauftrag gerät das Beschaffungsamt der Bundeswehr in das Visier von Kritikern. Wie aus einer Entscheidung des Bundeskartellamts hervorgeht, beging die Koblenzer Behörde einen schweren Fehler in dem Vergabeverfahren. Die Behörde hatte die Bieter nach dem letztmöglichen Angebot kontaktiert und zugelassen, dass der eigentlich unterlegene Bieter C.G.Haenel sein Angebot noch ändern konnte - und dadurch am Konkurrenten Heckler & Koch vorbeizog. Dies sei unzulässig gewesen, so die Richter der beim Kartellamt angesiedelten Vergab

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