Covid-19 kann als Berufskrankheit oder Arbeitsunfall gelten. Wo der Unterschied liegt und warum das Vorteile hat – etwa mehr Geld –, erklären Experten von Stiftung Warentest und der gesetzlichen Unfallversicherung.
Für Selbstständige sorgt schon der Gedanke an eine Krankheit für Existenzangst. Denn: Nicht arbeitsfähig sein bedeutet auch keine Einnahmen. Damit es gar nicht erst soweit kommt, sollten sie vorsorgen.