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Alles zum Thema Krankengeld für Selbstständige | Freie Presse

Für Selbstständige sorgt schon der Gedanke an eine Krankheit für Existenzangst. Denn: Nicht arbeitsfähig sein bedeutet auch keine Einnahmen. Damit es gar nicht erst soweit kommt, sollten sie vorsorgen.

Alles zum Thema Krankengeld für Selbstständige

Für Selbstständige sorgt schon der Gedanke an eine Krankheit für Existenzangst. Denn: Nicht arbeitsfähig sein bedeutet auch keine Einnahmen. Damit es gar nicht erst soweit kommt, sollten sie vorsorgen.

Ärger vermeiden: Was Beschäftigte zum Krankengeld wissen sollten

Ärger vermeiden: Was Beschäftigte zum Krankengeld wissen sollten Ärger vermeiden : Was Beschäftigte zum Krankengeld wissen sollten Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung oder der „gelbe Schein“ ist essenziell, wenn es um die Beantragung von Krankengeld geht. Foto: Alexander Heinl/dpa-tmn Berlin/Hamburg Arbeitsunfähig, und wie geht’s jetzt finanziell weiter? Wer länger erkrankt ist, bekommt unter Umständen Krankengeld. Beschäftigte sollten ihre Rechte und Pflichten kennen. Von Sabine Meuter, dpa Wer für längere Zeit bei der Arbeit ausfällt, hat Anspruch auf Krankengeld. Nicht selten kommt es wegen verpasster Antragsfristen, falscher Angaben oder Zweifeln beim Arbeitgeber zu Problemen. Umso wichtiger, dass Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer ihre Rechte und Pflichten kennen.

Was Beschäftigte zum Krankengeld wissen sollten

Hamburger Abendblatt Was Beschäftigte zum Krankengeld wissen sollten );} Lesedauer: 4 Minuten dpa Foto: dpa Arbeitsunfähig, und wie geht’s jetzt finanziell weiter? Wer länger erkrankt ist, bekommt unter Umständen Krankengeld. Beschäftigte sollten ihre Rechte und Pflichten kennen. Berlin/Hamburg. Wer für längere Zeit bei der Arbeit ausfällt, hat Anspruch auf Krankengeld. Nicht selten kommt es wegen verpasster Antragsfristen, falscher Angaben oder Zweifeln beim Arbeitgeber zu Problemen. Umso wichtiger, dass Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer ihre Rechte und Pflichten kennen. Wer bekommt überhaupt Krankengeld? );} In welchen Fällen steht mir Krankengeld zu? Arbeitgeber stehen in der Pflicht, erkrankten Beschäftigten für bis zu sechs Wochen die vollen Bruttobezüge zu zahlen. Das nennt sich Entgeltfortzahlung. Dafür müsse das Arbeitsverhältnis seit

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