Karlsruher Entscheidung über neue Eilanträge zum EU-Einheitspatent KARLSRUHE (dpa-AFX) - Das europäische Einheitspatent soll Unternehmen Zeit und Geld sparen - aber die Einführung ist seit Jahren blockiert durch Verfassungsbeschwerden in Deutschland. Am Freitag (9.30 Uhr) veröffentlicht das Bundesverfassungsgericht seine Entscheidung über zwei neue Eilanträge. Sie richten sich gegen das vorgesehene Einheitliche Patentgericht, ohne das das System nicht starten kann. Die deutsche Zustimmung ist zwingend erforderlich. Im Februar 2020 hatte Karlsruhe ein erstes Gesetz für nichtig erklärt, weil bei der Abstimmung im Bundestag 2017 viel zu wenige Abgeordnete anwesend waren. Im November und Dezember hatten Bundestag und Bundesrat daraufhin das Gesetz wortgleich noch einmal beschlossen. Aber noch vor dem Jahreswechsel waren zwei neue Verfassungsbeschwerden mit Eilanträgen eingegangen. Auf Bitten des Gerichts hat Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier seither mit der Ausferti
Am Freitag soll die Entscheidung zu zwei neuen Eilanträgen verkündet werden. Foto: Uli Deck/picture alliance/dpa
Karlsruhe.Das europäische Einheitspatent soll Unternehmen Zeit und Geld sparen - aber die Einführung ist seit Jahren blockiert durch Verfassungsbeschwerden in Deutschland. Am Freitag (9.30 Uhr) veröffentlicht das Bundesverfassungsgericht seine Entscheidung über zwei neue Eilanträge. Sie richten sich gegen das vorgesehene Einheitliche Patentgericht, ohne das das System nicht starten kann. Die deutsche Zustimmung ist zwingend erforderlich.
Bundestag und Bundesrat haben Gesetz beschlossen
Im Februar 2020 hatte Karlsruhe ein erstes Gesetz für nichtig erklärt, weil bei der Abstimmung im Bundestag 2017 viel zu wenige Abgeordnete anwesend waren. Im November