Gaetan Bally / KEYSTONE
Das Paar war rund neun Jahre zusammen gewesen und hatte sich nach islamischer Tradition, nicht aber zivilrechtlich vermählt. Die Frau beendete die Beziehung Anfang 2016. «Sie versuchte vergeblich, die Adresse ihrer neuen Wohnung vor A. zu verheimlichen», schreibt das Gericht. Er suchte sie schon nach wenigen Monaten und danach noch zwei weitere Male auf, bevor sie ihm Mitte 2017 schriftlich Hausverbot erteilte.
Anfang 2018, also zwei Jahre nach der Trennung, erschien er am neuen Wohnort der Frau und gab der Nachbarin einen Brief für sie ab. «In diesem Schreiben flehte er sie an, wieder mit ihm Kontakt aufzunehmen», so das Gericht. Und: Gleichentags rief der Mann die Mutter seiner früheren Partnerin an. Dieser gegenüber soll er gesagt haben, er werde sich umbringen und die Frau «mitnehmen». So wirft es ihm die Staatsanwaltschaft Zofingen-Kulm vor, die ihn wegen mehrfachen Hausfriedensbruchs und Drohung zu einer Geldstrafe von 180 Tagessätzen zu 60
Kontinente in Bewegung - Dokureihe, Arte, 29 06 21, 12:05 Uhr - TV Programm
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