Weiter keine Frauen in afghanischer Übergangsregierung | Tiroler Tageszeitung Online tt.com - get the latest breaking news, showbiz & celebrity photos, sport news & rumours, viral videos and top stories from tt.com Daily Mail and Mail on Sunday newspapers.
Diskussion „Das Beste aus beiden Welten“ - unter diesem Titel haben ÖVP und Grüne ihre Regierungszusammenarbeit Anfang 2020 gestellt. Nun zeigt sich einmal mehr, dass Türkise und Grüne aus sehr unterschiedlichen Welten kommen. Zwischen den Koalitionspartnern ist ein Disput um die Klimapolitik entbrannt, der sich daran entzündet hat, dass Umwelt- und Verkehrsministerin Leonore Gewessler (Grüne) alle Asfinag-Neubauprojekte auf ihre Sinnhaftigkeit überprüfen lässt. Der Schritt Gewesslers stellt umstrittene, aber von den Landesregierungen gewünschte Projekte wie den Lobautunnel in Wien und die S18 Schnellstraße in Vorarlberg infrage. Die Länder protestierten lautstark, Gewessler hielt an der Projekt-Evaluierung fest und die ÖVP stellte sich auf Seite der Baubefürworter. So meinte Kanzler Sebastian Kurz (ÖVP) bei seinem jüngsten Besuch in Vorarlberg, das Projekt S18 sei „schon lange versprochen und es muss auch durchgeführt werden.“
Diskussion Der Fall einer 13-Jährigen, die mutmaßlich von mehreren Afghanen missbraucht und getötet worden ist, sorgt in der türkis-grünen Regierung für Dissens. Während Innenminister Karl Nehammer (ÖVP) Änderungen der internationalen Bestimmungen fordert und auch über Abschiebungen ins Bürgerkriegsland Syrien nachdenkt, sieht Justizministerin Alma Zadic (Grüne) keinen Anlass für Verschärfungen der Gesetze. „Das Asylrecht wurde in den letzten Jahren bereits mehrfach verschärft. Unsere Gesetze bieten genügend Möglichkeiten, man muss sie aber auch konsequent anwenden“, sagt Zadic in der „Krone“ am Sonntag. Und sie deutet mehrmals an, dass das Innenministerium die Möglichkeit gehabt hätte, „die aufschiebende Wirkung“ der Beschwerden der vorbestraften Afghanen gegen ihre Abschiebung aufzuheben. Das Innenministerium beschwerte sich zuletzt darüber, dass man zwei der Verdächtigen trotz Vorstrafen nicht habe abschieben können, weil das Bundesverwaltung