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Monopolstellung des Tech-Konzerns: Gericht weist Klage gegen Facebook ab

Monopolstellung des Tech-Konzerns Gericht weist Klage gegen Facebook ab Stand: 29.06.2021 08:07 Uhr Ein US-Gericht hat eine Wettbewerbsklage von US-Behörden gegen Facebook zurückgewiesen. Demnach habe nicht dargelegt werden können, dass Facebook eine Monopolstellung auf dem Markt für soziale Medien habe, hieß es. Im Rechtsstreit mit US-Behörden wegen des Vorwurfs einer marktbeherrschenden Stellung hat Facebook einen Erfolg erzielt. Ein Bundesrichter wies die Klagen der US-Kartellbehörde FTC und von mehr als 40 Bundesstaaten wegen wettbewerbsschädigender Aktivitäten ab, wie aus der 53-seitigen Entscheidung hervorging. In der Folge überstieg der Wert des Facebook-Konzerns an der New Yorker Börse erstmals die Marke von einer Billion Dollar (etwa 838 Milliarden Euro).

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Facebook: US-Bundesrichter weist Klage zurück - Whatsapp und Instagram bleiben

Facebook: US-Bundesrichter weist Klage zurück - Whatsapp und Instagram bleiben Soziale Netzwerke : Monopol-Klage prallt an Facebook ab Facebook, Instagram und WhatsApp: „marktbeherrschende Stellung“.  Foto: AFP/LIONEL BONAVENTURE Washington Im Rechtsstreit mit US-Behörden wegen Missbrauch von Marktmacht hat Facebook einen Erfolg erzielt. Der Konzern braucht Instagram und Whatsapp nicht abzuspalten. Damit ist die Sache allerdings nicht ausgestanden. Drucken Eine US-Behörde ist mit ihrem Vorwurf, dass Facebook seine Marktmacht missbrauche, vor Gericht gescheitert. Die von der Wettbewerbsbehörde Federal Trade Commission und mehreren Generalstaatsanwälten eingereichten Klagen seien juristisch ungenügend und böten nicht genug Beweise für die Behauptung, dass Facebook ein Monopol inne habe, urteilte der Bezirksrichter James Boasberg. Seine Entscheidung lässt den Klägern die Möglichkeit, erneut zu klagen. Die FTC könne bis zum 29. Juli eine neue Beschwerde einreiche

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