Monopolstellung des Tech-Konzerns Gericht weist Klage gegen Facebook ab Stand: 29.06.2021 08:07 Uhr
Ein US-Gericht hat eine Wettbewerbsklage von US-Behörden gegen Facebook zurückgewiesen. Demnach habe nicht dargelegt werden können, dass Facebook eine Monopolstellung auf dem Markt für soziale Medien habe, hieß es. Im Rechtsstreit mit US-Behörden wegen des Vorwurfs einer marktbeherrschenden Stellung hat Facebook einen Erfolg erzielt. Ein Bundesrichter wies die Klagen der US-Kartellbehörde FTC und von mehr als 40 Bundesstaaten wegen wettbewerbsschädigender Aktivitäten ab, wie aus der 53-seitigen Entscheidung hervorging. In der Folge überstieg der Wert des Facebook-Konzerns an der New Yorker Börse erstmals die Marke von einer Billion Dollar (etwa 838 Milliarden Euro).
Kartellklage zu Facebook: Richter entscheidet gegen FTC
Ihre Suche in FAZ.NET -Aktualisiert am Die drei großen Marken der Facebook-Familie sind auf einen Blick zu sehen. Bild: Lionel Bonaventure/AFP Das soziale Netzwerk schafft im Streit mit Amerikas Wettbewerbshüter einen wichtigen Etappensieg – und erreicht einen Meilenstein an der Börse. Kartellwächter fordern weiter die Trennung von Instagram und Whatsapp. 2 Min. Weitersagen abbrechen
Facebook hat im Streit mit amerikanischen Kartellwächtern einen großen Erfolg errungen: Ein Richter im Washington hat eine im Dezember eingereichte Klage der Federal Trade Commission (FTC) zumindest vorerst abgewiesen. Diese Klage galt bislang als große Bedrohung für Facebook. Die Kartellbehörde forderte eine Zerschlagung des Konzerns. Nach ihrer Vorstellung sollte er gezwungen werden, die beiden einst zugekauften Dienste Instagram und Whatsapp wieder abzugeben. Der Richter wies auch
Kartellgesetz: Facebook kann wichtigen Etappensieg verbuchen kleinreport.ch - get the latest breaking news, showbiz & celebrity photos, sport news & rumours, viral videos and top stories from kleinreport.ch Daily Mail and Mail on Sunday newspapers.