Die FPÖ brachte im Juni 2017- damals war man noch Oppositionspartei - den Initiativantrag im Parlament ein. Das hätten „die Zuständigen im Ausschuss“ gemacht, erklärte Strache, die Presseabteilung sei vermutlich auch beteiligt gewesen. Er habe diesen Antrag „nicht beauftragt“, betonte er. Die Abgeordneten hätten das selbstständig entschieden: „Wenn ich den Initiativantrag initiiert hätte, hätte ich das unterschrieben.“ Der Gesetzesvorschlag war den Ermittlungen zufolge vom FPÖ-Abgeordneten Fritz Simhandl eingebracht worden, der sich dabei auffälligerweise eines Wortlauts bediente, den im Vorfeld Walter Grubmüller der FPÖ übermittelt hatte. FPÖ-Gesundheitssprecherin Dagmar Belakowitsch zufolge soll der Antrag einem Wunsch „von oben“ entsprechend gekommen sein, hatte sie im Ermittlungsverfahren gesagt.
Erster Prozesstag: Strache bekennt sich nicht schuldig
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