Diebstahl beim Badeausflug: Wann sind Wertgegenstände versichert?
Diebstahl im Freibad Badeausflug: Wann sind meine Wertgegenstände versichert? 22.07.2021, 16:41 Uhr |
dpa
Freibad: Wer sein Handy beim Freibadausflug nicht im Auge behält, geht bei einem Diebstahl mitunter leer aus. (Quelle: Christin Klose/dpa) Redaktion
Das Portemonnaie verstecken viele im Freibad gerne mal tief im Rucksack oder gar unter dem Handtuch. Nimmt ja keiner mit. Oder? Im Falle eines Diebstahls kann aber der Aufbewahrungsort entscheidend sein.
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Wertgegenstände im Freibad einfach unter dem Handtuch zu verstauen, während man im Schwimmbecken seine Bahnen zieht, ist gängige Praxis. Besonders klug ist es aber nicht. Denn die Hausratversicherung greift nicht, wenn Wertsachen von der Freibadwiese gestohlen werden, wie der Bund der Versicherten (BdV) informiert.
Sollte ein solcher Spind aufgebrochen werden, handelt es sich laut BdV um einen Einbruchdiebstahl. Dieser sei ebenso wie ein Raub von der Hausratversicherung gedeckt, so BdV-Sprecherin Bianca Boss. SchlieÃen Freibadgäste ihre Wertsachen hingegen in einem Spind ein, der sich auÃerhalb des Gebäudes auf der Wiese oder einer anderen Fläche im Freien befindet, würde die AuÃenversicherung erneut nicht zahlen.
Geld und Schlüssel im Auto lassen?
Und wie sieht es aus, wenn man Wertgegenstände beim Badeausflug direkt im Auto lässt? Hier lohnt es sich, vorab den Versicherungsschutz zu prüfen. In vielen, allerdings nicht allen Tarifen biete die Hausratversicherung Schutz, wenn das Auto aufgebrochen wird, heiÃt es vom BdV.