Diebstahl beim Badeausflug: Wann sind Wertgegenstände versichert?
Diebstahl im Freibad Badeausflug: Wann sind meine Wertgegenstände versichert?
22.07.2021, 16:41 Uhr |
dpa
Freibad: Wer sein Handy beim Freibadausflug nicht im Auge behält, geht bei einem Diebstahl mitunter leer aus. (Quelle: Christin Klose/dpa)
Redaktion
Das Portemonnaie verstecken viele im Freibad gerne mal tief im Rucksack oder gar unter dem Handtuch. Nimmt ja keiner mit. Oder? Im Falle eines Diebstahls kann aber der Aufbewahrungsort entscheidend sein.
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Wertgegenstände im Freibad einfach unter dem Handtuch zu verstauen, während man im Schwimmbecken seine Bahnen zieht, ist gängige Praxis. Besonders klug ist es aber nicht. Denn die Hausratversicherung greift nicht, wenn Wertsachen von der Freibadwiese gestohlen werden, wie der Bund der Versicherten (BdV) informiert.