(Foto: Arne Dedert/dpa/Symbolbild) Eine Patientenverfügung soll für den Fall vorsorgen, dass man seinen Willen nicht mehr kundtun kann: Welche Behandlungen sind erwünscht, welche nicht? Für bestimmte Straftäter sind aber Zwangsbehandlungen erlaubt. Ein Konflikt, den das Verfassungsgericht nun gelöst hat. Karlsruhe/Straubing (dpa/lby) - Das Bundesverfassungsgericht hat klare Grenzen für Zwangsbehandlungen von Patienten im sogenannten MaÃregelvollzug aufgezogen. Am Fall eines Mannes, der im Bezirkskrankenhaus Straubing einsitzt, stärkten sie mit einem am Freitag in Karlsruhe veröffentlichten Beschluss das Recht auf körperliche Unversehrtheit jener Patienten. (Az. 2 BvR 1866/17 u.a.)