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Sobotka für neue Sterbehilferegelung in Verfassung

Sobotka für neue Sterbehilferegelung in Verfassung 18.07.2021 06.57 Online seit heute, 6.57 Uhr Nationalratspräsident Wolfgang Sobotka (ÖVP) ist für eine Verfassungsbestimmung, die nach dem Urteil des Verfassungsgerichtshofs (VfGH) den Umgang mit der Sterbehilfe in Österreich regelt. „Gerade die Frage nach der aktiven Sterbehilfe muss mit Sicherheit in die Verfassung aufgenommen werden“, sagte Sobotka im APA-Interview. In welche Richtung das gehen soll, sagte er aber nicht. „Der Nationalrat muss eine neue Lösung vorlegen, gar keine Frage“, sagte er lediglich dazu. Der VfGH hatte ja das Verbot des assistierten Suizids aufgehoben. Die katholische Bischofskonferenz hat danach gefordert, das weiter bestehende Verbot der aktiven Sterbehilfe in den Verfassungsrang zu heben.

Sobotka für Sterbehilfe-Regelung im Verfassungsrang

Sobotka will das Hohe Haus zum Vorbild für Inklusion machen ©APA Nationalratspräsident Wolfgang Sobotka (ÖVP) ist für eine Verfassungsbestimmung, die nach dem Urteil des Verfassungsgerichtshofs (VfGH) den Umgang mit der Sterbehilfe in Österreich regelt. Wie diese aussehen soll, ließ er im APA-Interview offen. Im Umgang mit NS-belasteten Straßennamen plädiert er für historische Ergänzungen statt für die Umbenennung. Den Parlamentsumbau sieht Sobotka im Fahrplan und will das Hohe Haus zum Vorbild für Inklusion machen. Gerade die Frage nach der aktiven Sterbehilfe muss mit Sicherheit in die Verfassung aufgenommen werden , findet Sobotka bei diesem ethisch besetzten Thema. Präferenzen, in welche Richtung dies gehen soll, äußert er aber bewusst keine. Der Nationalrat muss eine neue Lösung vorlegen, gar keine Frage , meint er lediglich dazu. Der VfGH hatte ja das Verbot des assistierten Suizids aufgehoben

Sobotka für Sterbehilfe-Regelung im Verfassungsrang | Tiroler Tageszeitung Online

Diskussion Nationalratspräsident Wolfgang Sobotka (ÖVP) ist für eine Verfassungsbestimmung, die nach dem Urteil des Verfassungsgerichtshofs (VfGH) den Umgang mit der Sterbehilfe in Österreich regelt. Wie diese aussehen soll, ließ er im APA-Interview offen. Im Umgang mit NS-belasteten Straßennamen plädiert er für historische Ergänzungen statt für die Umbenennung. Den Parlamentsumbau sieht Sobotka im Fahrplan und will das Hohe Haus zum Vorbild für Inklusion machen. „Gerade die Frage nach der aktiven Sterbehilfe muss mit Sicherheit in die Verfassung aufgenommen werden“, findet Sobotka bei diesem ethisch besetzten Thema. Präferenzen, in welche Richtung dies gehen soll, äußert er aber bewusst keine. „Der Nationalrat muss eine neue Lösung vorlegen, gar keine Frage“, meint er lediglich dazu. Der VfGH hatte ja das Verbot des assistierten Suizids aufgehoben. Die katholische Bischofskonferenz hat danach gefordert, das weiter bestehende Verbot der aktiven Sterbehilfe

Fraktionsführer ziehen Bilanz: Die letzte Ibiza-Befragung

1. Was war Ihr persönliches Highlight im Ibiza-U-Ausschuss? 2. Was war der Tiefpunkt des Ibiza-U-Ausschuss? 3. War das der erfolgreichste U-Ausschuss? Oder sollte man ihn erst an seinen Gesetzesnovellen messen? 4. Wie sollte eine Reform des U-Ausschusses aussehen? 5. Christian Pilnacek kritisierte, die Mandatare essen  Wurstsemmel und Chips im U-Ausschuss. Was bevorzugen Sie? Andreas Hanger (ÖVP) © Bild: APA/HELMUT FOHRINGER 1.  Die Befragung von  Privatdetektiv Julian H.,  jener Privatdetektiv, der Heinz-Christian  Strache gemeinsam mit einer vermeintlichen Oligarchin die Falle auf Ibiza gestellt hat. Insbesondere nach dem Auftritt von Herrn Julian H. im U-Ausschuss bleibt es für mich ein großes Rätsel, wie er das Vertrauen von Strache gewinnen konnte.

Sobotka will Umgang mit Sterbehilfe in der Verfassung regeln

Sobotka will Umgang mit Sterbehilfe in der Verfassung regeln Nationalratspräsident Wolfgang Sobotka greift damit eine Forderung der Bischofskonferenz auf. Außerdem wehrt er sich gegen den Begriff des Austrofaschismus Foto: APA / ROLAND SCHLAGER Wien – Nationalratspräsident Wolfgang Sobotka (ÖVP) ist für eine Verfassungsbestimmung, die nach dem Urteil des Verfassungsgerichtshofs (VfGH) den Umgang mit der Sterbehilfe in Österreich regelt. Wie diese aussehen soll, ließ er im APA-Interview offen. Im Umgang mit NS-belasteten Straßennamen plädiert er für historische Ergänzungen statt für die Umbenennung. Den Parlamentsumbau sieht Sobotka im Fahrplan und will das Hohe Haus zum Vorbild für Inklusion machen.

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