Sobotka für neue Sterbehilferegelung in Verfassung 18.07.2021 06.57 Online seit heute, 6.57 Uhr
Nationalratspräsident Wolfgang Sobotka (ÖVP) ist für eine Verfassungsbestimmung, die nach dem Urteil des Verfassungsgerichtshofs (VfGH) den Umgang mit der Sterbehilfe in Österreich regelt.
„Gerade die Frage nach der aktiven Sterbehilfe muss mit Sicherheit in die Verfassung aufgenommen werden“, sagte Sobotka im APA-Interview. In welche Richtung das gehen soll, sagte er aber nicht. „Der Nationalrat muss eine neue Lösung vorlegen, gar keine Frage“, sagte er lediglich dazu.
Der VfGH hatte ja das Verbot des assistierten Suizids aufgehoben. Die katholische Bischofskonferenz hat danach gefordert, das weiter bestehende Verbot der aktiven Sterbehilfe in den Verfassungsrang zu heben.
Diskussion Nationalratspräsident Wolfgang Sobotka (ÖVP) ist für eine Verfassungsbestimmung, die nach dem Urteil des Verfassungsgerichtshofs (VfGH) den Umgang mit der Sterbehilfe in Österreich regelt. Wie diese aussehen soll, ließ er im APA-Interview offen. Im Umgang mit NS-belasteten Straßennamen plädiert er für historische Ergänzungen statt für die Umbenennung. Den Parlamentsumbau sieht Sobotka im Fahrplan und will das Hohe Haus zum Vorbild für Inklusion machen. „Gerade die Frage nach der aktiven Sterbehilfe muss mit Sicherheit in die Verfassung aufgenommen werden“, findet Sobotka bei diesem ethisch besetzten Thema. Präferenzen, in welche Richtung dies gehen soll, äußert er aber bewusst keine. „Der Nationalrat muss eine neue Lösung vorlegen, gar keine Frage“, meint er lediglich dazu. Der VfGH hatte ja das Verbot des assistierten Suizids aufgehoben. Die katholische Bischofskonferenz hat danach gefordert, das weiter bestehende Verbot der aktiven Sterbehilfe
Sobotka will Umgang mit Sterbehilfe in der Verfassung regeln
Nationalratspräsident Wolfgang Sobotka greift damit eine Forderung der Bischofskonferenz auf. Außerdem wehrt er sich gegen den Begriff des Austrofaschismus
Foto: APA / ROLAND SCHLAGER
Wien – Nationalratspräsident Wolfgang Sobotka (ÖVP) ist für eine Verfassungsbestimmung, die nach dem Urteil des Verfassungsgerichtshofs (VfGH) den Umgang mit der Sterbehilfe in Österreich regelt. Wie diese aussehen soll, ließ er im APA-Interview offen. Im Umgang mit NS-belasteten Straßennamen plädiert er für historische Ergänzungen statt für die Umbenennung. Den Parlamentsumbau sieht Sobotka im Fahrplan und will das Hohe Haus zum Vorbild für Inklusion machen.