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Sterbehilfe: Sobotka möchte Verfassungsbestimmung

Wolfgang Sobotka (ÖVP) hat sich zur aktiven Sterbehilfe geäußert. ©APA/ROLAND SCHLAGER Eine Verfassungsbestimmung, die im Anschluss an das VfGH-Urteil den Umgang mit der Sterbehilfe festlegt: Das wünscht sich Nationalratspräsident Wolfgang Sobotka (ÖVP). Wie diese aussehen soll, ließ er im APA-Interview offen. Im Umgang mit NS-belasteten Straßennamen plädiert er für historische Ergänzungen statt für die Umbenennung. Den Parlamentsumbau sieht Sobotka im Fahrplan und will das Hohe Haus zum Vorbild für Inklusion machen. Sobotka-Ansicht zur aktiven Sterbehilfe Gerade die Frage nach der aktiven Sterbehilfe muss mit Sicherheit in die Verfassung aufgenommen werden , findet Sobotka bei diesem ethisch besetzten Thema. Präferenzen, in welche Richtung dies gehen soll, äußert er aber bewusst keine. Der Nationalrat muss eine neue Lösung vorlegen, gar keine Frage , meint er lediglich dazu. Der VfGH hatte ja das Verbot des as

Sobotka für Sterbehilfe-Regelung im Verfassungsrang | Tiroler Tageszeitung Online

Diskussion Nationalratspräsident Wolfgang Sobotka (ÖVP) ist für eine Verfassungsbestimmung, die nach dem Urteil des Verfassungsgerichtshofs (VfGH) den Umgang mit der Sterbehilfe in Österreich regelt. Wie diese aussehen soll, ließ er im APA-Interview offen. Im Umgang mit NS-belasteten Straßennamen plädiert er für historische Ergänzungen statt für die Umbenennung. Den Parlamentsumbau sieht Sobotka im Fahrplan und will das Hohe Haus zum Vorbild für Inklusion machen. „Gerade die Frage nach der aktiven Sterbehilfe muss mit Sicherheit in die Verfassung aufgenommen werden“, findet Sobotka bei diesem ethisch besetzten Thema. Präferenzen, in welche Richtung dies gehen soll, äußert er aber bewusst keine. „Der Nationalrat muss eine neue Lösung vorlegen, gar keine Frage“, meint er lediglich dazu. Der VfGH hatte ja das Verbot des assistierten Suizids aufgehoben. Die katholische Bischofskonferenz hat danach gefordert, das weiter bestehende Verbot der aktiven Sterbehilfe

Sobotka für Sterbehilfe-Regelung im Verfassungsrang

Sobotka will das Hohe Haus zum Vorbild für Inklusion machen ©APA Nationalratspräsident Wolfgang Sobotka (ÖVP) ist für eine Verfassungsbestimmung, die nach dem Urteil des Verfassungsgerichtshofs (VfGH) den Umgang mit der Sterbehilfe in Österreich regelt. Wie diese aussehen soll, ließ er im APA-Interview offen. Im Umgang mit NS-belasteten Straßennamen plädiert er für historische Ergänzungen statt für die Umbenennung. Den Parlamentsumbau sieht Sobotka im Fahrplan und will das Hohe Haus zum Vorbild für Inklusion machen. Gerade die Frage nach der aktiven Sterbehilfe muss mit Sicherheit in die Verfassung aufgenommen werden , findet Sobotka bei diesem ethisch besetzten Thema. Präferenzen, in welche Richtung dies gehen soll, äußert er aber bewusst keine. Der Nationalrat muss eine neue Lösung vorlegen, gar keine Frage , meint er lediglich dazu. Der VfGH hatte ja das Verbot des assistierten Suizids aufgehoben

Sobotka für Sterbehilfe-Regelung im Verfassungsrang | Tiroler Tageszeitung Online

Diskussion Nationalratspräsident Wolfgang Sobotka (ÖVP) ist für eine Verfassungsbestimmung, die nach dem Urteil des Verfassungsgerichtshofs (VfGH) den Umgang mit der Sterbehilfe in Österreich regelt. Wie diese aussehen soll, ließ er im APA-Interview offen. Im Umgang mit NS-belasteten Straßennamen plädiert er für historische Ergänzungen statt für die Umbenennung. Den Parlamentsumbau sieht Sobotka im Fahrplan und will das Hohe Haus zum Vorbild für Inklusion machen. „Gerade die Frage nach der aktiven Sterbehilfe muss mit Sicherheit in die Verfassung aufgenommen werden“, findet Sobotka bei diesem ethisch besetzten Thema. Präferenzen, in welche Richtung dies gehen soll, äußert er aber bewusst keine. „Der Nationalrat muss eine neue Lösung vorlegen, gar keine Frage“, meint er lediglich dazu. Der VfGH hatte ja das Verbot des assistierten Suizids aufgehoben. Die katholische Bischofskonferenz hat danach gefordert, das weiter bestehende Verbot der aktiven Sterbehilfe

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