Der Angeklagte steht vor Prozessbeginn im Landgericht neben seinem Anwalt. © Sven Hoppe/dpa
München - Der im sogenannten Wolfsmasken-Prozess von München wegen der Vergewaltigung eines kleinen Mädchens verurteilte Mann will das Urteil gegen ihn anfechten. Sein Anwalt Adam Ahmed hat unmittelbar nach der Entscheidung des Landgerichts München I am Dienstag Rechtsmittel dagegen eingelegt, wie er der Deutschen Presse-Agentur sagte.
Sein 45 Jahre alter Mandant war wegen der Vergewaltigung eines erst elfjährigen Mädchens zu zwölf Jahren Haft mit anschließender Sicherungsverwahrung verurteilt worden. Er hatte gestanden, das Kind im Juni 2019 auf dem Heimweg von der Schule am helllichten Tag in ein Gebüsch gezerrt und dort schwer missbraucht zu haben. Zur Tarnung trug er bei der Tat eine Wolfsmaske.
Wolfsmasken-Prozess: Das Urteil steht fest
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München: Wolfmasken-Vergewaltiger zu langer Haftstrafe verurteilt
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Vergewaltigungs-Prozess in München: 14 Jahre Haft für Mann mit Wolfsmaske gefordert
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Prozess gegen Wolfsmasken-Vergewaltiger startet am Mittwoch
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