Urteil im Wolfsmasken-Prozess um Vergewaltigung erwartet
Stand: 03:45 Uhr
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München (dpa) - Im Münchner Wolfsmasken-Prozess soll am Dienstag (15.00 Uhr) das Urteil fallen. Die Staatsanwaltschaft forderte 14 Jahre Haft und anschließende Sicherungsverwahrung für den Angeklagten, der gestanden hat, 2019 ein damals elf Jahre altes Mädchen vergewaltigt zu haben. Der Mann hat zugegeben, sich mit einer Wolfsmaske getarnt und ein Mädchen am helllichten Tag ins Gebüsch gezerrt zu haben. Laut Anklage hatte er der damals Elfjährigen im Juni 2019 aufgelauert.
Bei dem mutmaßlichen Täter handelt es sich um einen einschlägig vorbestraften Mann, der nach mehreren Sexualdelikten in die Psychiatrie eingewiesen worden war. Seine Auflagen waren erst kurz vorher gelockert worden.
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