Martina H. erwägt den Jobwechsel.Robert Newald / picturedesk.com (Symbolbild)
In Niederösterreich gilt ab 1. September eine Impfpflicht für Neuanstellungen in Spitälern und Pflegeheimen. Für Martina H. ein Kündigungsgrund. Wenn eine Impfpflicht kommt, ist für mich der Jobwechsel fix , erzählt Martina H. (
Name der Redaktion bekannt) im Gespräch mit Heute . Die 45-Jährige arbeitet derzeit als Pflegeassistentin in einem Seniorenheim in Niederösterreich. Bei uns sind fast 100 Prozent der Bewohner geimpft , so die Pflegerin. Sie selbst verzichtet aber auf die Corona-Impfung. Es gibt nur noch wenige Kollegen, die nicht geimpft sind. Viele haben es gemacht, weil sie Angst vor dem Jobverlust haben. Für mich kommt die Impfung aber noch nicht in Frage. Ab 1. September gilt in Niederösterreich eine Impfpflicht für neue Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in Spitälern, Pflegeheimen und in Sozialeinrichtungen. Martina H., die sich derzeit in einem befristeten Dienstverhäl
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