Münster (dpa) - In der juristischen Auseinandersetzung um das seit 2020 betriebene Steinkohlekraftwerk Datteln 4 sieht das nordrhein-westfälische Oberverwaltungsgericht erhebliche Planungsmängel. Die Suche nach einem geeigneten Standort und die Prüfung von Alternativen, auch bei der Art des Kraftwerks, sei unvollständig gewesen. «Es ging offensichtlich darum, den Standort Datteln nicht zu gefährden», sagte der Vorsitzende Richter Detlev Klein Altstedde zu Beginn der mündlichen Verhandlung am Donnerstag in Münster. Eine Entscheidung zum neu aufgestellten Bebauungsplan der Stadt Dat
Das umstrittene Steinkohlekraftwerk Datteln IV hätte an diesem Standort nicht gebaut werden dürfen. Der Bebauungsplan dafür sei "nicht rechtens", urteilte das Oberverwaltungsgericht am Donnerstag.