Das neue Kaufrecht sieht vor, dass Händler ab dem 1.1.2022 dafür sorgen müssen, dass ihre Kunden stets die aktuelle Version der sogenannten digitalen Elemente ihres Fahrzeugs an Bord haben. Wenn nicht, ist das ein Sachmangel. Für Gebrauchtwagenhändler ist das kaum beherrschbar. Es gibt aber einen Ausweg.