Sachsen-Anhalt hat die Erhöhung des Rundfunkbeitrags um 86 Cent zum Jahreswechsel blockiert. Nun hat das Bundesverfassungsgericht dagegen entschieden und den Beitrag auf 18,36 Euro im Monat erhöht - damit sollte die Finanzlücke bei den öffentlich-rechtlichen Sendern ausgeglichen werden.
Für Beitragszahler geht es um eine Erhöhung von 86 Cent, für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk um 1,5 Milliarden: Das Verfassungsgericht hat den klagenden Sendern Recht gegeben.
Verbraucher müssen für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk mehr bezahlen. Das Bundesverfassungsgericht hat die Erhöhung des Rundfunkbeitrags um 86 Cent pro.
Das Bundesverfassungsgericht hat heute entschieden, dass der Rundfunkbeitrag vorläufig auf monatlich 18,36 Euro ansteigen darf, rückwirkend zum 20. Juli.