Die öffentlich-rechtlichen Sender haben mit ihrer Verfassungsbeschwerde Erfolg. Der Rundfunkbeitrag wird rückwirkend zum 20. Juli auf 18,36 Euro erhöht.
86 Cent mehr: Im Alleingang hat Sachsen-Anhalt die Anhebung des Rundfunkbeitrags zum Jahreswechsel blockiert. Das geht so nicht, sagt Karlsruhe. Die Länder müssen noch mal ran.
Für Beitragszahler geht es um eine Erhöhung von 86 Cent, für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk um 1,5 Milliarden: Das Verfassungsgericht hat den klagenden Sendern Recht gegeben.
Die öffentlich-rechtlichen Sender haben mit ihrer Verfassungsbeschwerde Erfolg. Der Rundfunkbeitrag wird rückwirkend zum 20. Juli auf 18,36 Euro erhöht.