Ärger vermeiden: Was Beschäftigte zum Krankengeld wissen sollten Ärger vermeiden : Was Beschäftigte zum Krankengeld wissen sollten Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung oder der „gelbe Schein“ ist essenziell, wenn es um die Beantragung von Krankengeld geht. Foto: Alexander Heinl/dpa-tmn
Berlin/Hamburg Arbeitsunfähig, und wie geht’s jetzt finanziell weiter? Wer länger erkrankt ist, bekommt unter Umständen Krankengeld. Beschäftigte sollten ihre Rechte und Pflichten kennen.
Von Sabine Meuter, dpa
Wer für längere Zeit bei der Arbeit ausfällt, hat Anspruch auf Krankengeld. Nicht selten kommt es wegen verpasster Antragsfristen, falscher Angaben oder Zweifeln beim Arbeitgeber zu Problemen. Umso wichtiger, dass Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer ihre Rechte und Pflichten kennen.
Hamburger Abendblatt Was Beschäftigte zum Krankengeld wissen sollten );} Lesedauer: 4 Minuten dpa Foto: dpa Arbeitsunfähig, und wie gehtâs jetzt finanziell weiter? Wer länger erkrankt ist, bekommt unter Umständen Krankengeld. Beschäftigte sollten ihre Rechte und Pflichten kennen.
Berlin/Hamburg. Wer für längere Zeit bei der Arbeit ausfällt, hat Anspruch auf Krankengeld. Nicht selten kommt es wegen verpasster Antragsfristen, falscher Angaben oder Zweifeln beim Arbeitgeber zu Problemen. Umso wichtiger, dass Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer ihre Rechte und Pflichten kennen.
Wer bekommt überhaupt Krankengeld? );}
In welchen Fällen steht mir Krankengeld zu?
Arbeitgeber stehen in der Pflicht, erkrankten Beschäftigten für bis zu sechs Wochen die vollen Bruttobezüge zu zahlen. Das nennt sich Entgeltfortzahlung. Dafür müsse das Arbeitsverhältnis seit