Rechtspolitik
Digitale Inhalte: In der letzten großen Sitzung der endenden Legislaturperiode hat der Bundestag vorige Woche das Gesetz zur Neuregelung von Verbraucherverträgen über digitale Produkte beschlossen. Er setzte damit Vorgaben aus der EU-Richtlinie zu digitalen Inhalten um. Das so neu geregelte digitale Vertragsrecht stellt die Überlassung von Daten für vermeintlich kostenlose Online-Dienste mit einer Geldzahlung gleich, wie die Rechtsanwältin
Kristina Schreiber auf LTO erklärt. Dadurch ist in Zukunft das Verbraucherschutzrecht auf derartige Transaktionen anwendbar.
Legal Tech: In einem Gastbeitrag für
FAZ-Einspruch besprechen die Rechtsanwältin Viktoria Kraetzig und die Juristin Lina Krawietz das neue Legal-Tech-Gesetz, das es Anwält:innen ermöglicht, digital unterstützte Rechtsdienstleistungen zu erbringen. Die Anwaltschaft müsse sich den Anforderungen des digitalen Zeitalters stellen, wenn sie nicht den Anschluss verlieren wolle.
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