Die Geschädigte erlitt eine Prellung am Auge, Sehstörungen und Kopfschmerzen und war zwei Wochen lang arbeitsunfähig. Sie erstattete am nächsten Tag Anzeige. In der Folge erhielt die Ex-Frau einen Strafbefehl, gegen den sie Einspruch einlegte. Am Mittwoch musste sich die 59-Jährige daher vor dem Amtsgericht in Haßfurt verantworten.
Geldauflage für die nicht vorbestrafte Frau
Da sie nicht vorbestraft ist, stellte das Gericht das Verfahren ein. Als Auflage muss sie 1500 Euro an den Weißen Ring zahlen. Ihr Verteidiger sagte, dass die Geliebte eine Ex-Arbeitskollegin des Ehemanns war.
Seit die Nebenbuhlerin einzog, sei seine Mandantin beleidigt und herabgewürdigt worden. Der Noch-Ehemann habe mit seiner neuen Flamme im Hof des Grundstücks geknutscht. Der Angeklagten sei nahegelegt worden, sich vom Acker zu machen. Ihr sei im Winter die Heizung abgestellt worden. Briefe seien verschwunden, Unrat sei in ihrer Wohnung verteilt worden. Deine Tage sind gezählt , sei ihr ged
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