Wirtschaft DPA 10.07.21 06:02 Uhr Deutsche Presse-Agentur 06:02 Uhr Im Kampf gegen Geldwäsche will die EU-Kommission nicht nur eine Bargeldobergrenze einführen, sondern auch eine neue Überwachungsbehörde aufbauen. Foto: Silas Stein/dpa
Brüssel (dpa) - Im Kampf gegen Geldwäsche will die EU-Kommission nicht nur eine Bargeldobergrenze einführen, sondern auch eine neue Überwachungsbehörde aufbauen.
Dokumenten zufolge, die der Deutschen Presse-Agentur vorliegen, soll die «Anti-Money Laundering Authority (AMLA)» bei Verstößen gegen EU-Regeln sogar eigenständig Finanzsanktionen verhängen können. Zudem ist vorgesehen, dass sie die nationalen Aufsichtsbehörden koordiniert und sie dabei unterstützt, ihre Wirksamkeit bei der Durchsetzung des europäischen Regelwerks zu erhöhen.
Wirtschaft
EU soll Behörde für Kampf gegen Geldwäsche bekommen Erschienen am 10.07.2021 Im Kampf gegen Geldwäsche will die EU-Kommission nicht nur eine Bargeldobergrenze einführen, sondern auch eine neue Überwachungsbehörde aufbauen. Foto: Silas Stein
✖
Schon gehört?
Sie können sich Ihre Nachrichten jetzt auch vorlesen lassen. Klicken Sie dazu einfach auf das Play-Symbol in einem beliebigen Artikel oder fügen Sie den Beitrag über das Plus-Symbol Ihrer persönlichen Wiedergabeliste hinzu und hören Sie ihn später an.
Artikel anhören:
Im Kampf gegen Geldwäsche will die EU-Kommission nicht nur eine Bargeldobergrenze einführen, sondern auch eine neue Überwachungsbehörde aufbauen. Die Grenze soll 10 000 Euro sein.
Wirtschaft EU soll Behörde für Kampf gegen Geldwäsche bekommen
Im Kampf gegen Geldwäsche will die EU-Kommission nicht nur eine Bargeldobergrenze einführen, sondern auch eine neue Überwachungsbehörde aufbauen.
Foto: Silas Stein/dpa
Samstag, 10. Juli 2021 - 06:06 Uhr
Im Kampf gegen Geldwäsche will die EU-Kommission nicht nur eine Bargeldobergrenze einführen, sondern auch eine neue Überwachungsbehörde aufbauen. Die Grenze soll 10 000 Euro sein.
Brüssel (dpa) - Im Kampf gegen Geldwäsche will die EU-Kommission nicht nur eine Bargeldobergrenze einführen, sondern auch eine neue Überwachungsbehörde aufbauen.
Dokumenten zufolge, die der Deutschen Presse-Agentur vorliegen, soll die „Anti-Money Laundering Authority (AMLA)“ bei Verstößen gegen EU-Regeln sogar eigenständig Finanzsanktionen verhängen können. Zudem ist vorgesehen, dass sie die nationalen Aufsichtsbehörden koordiniert und sie dabei unterstützt, ihre Wirksamkeit bei der Durchsetzung des europäisch
Brüssel -
Im Kampf gegen Geldwäsche will die EU-Kommission nicht nur eine Bargeldobergrenze einführen, sondern auch eine neue Ãberwachungsbehörde aufbauen.
Dokumenten zufolge, die der Deutschen Presse-Agentur vorliegen, soll die âAnti-Money Laundering Authority (AMLA)â bei VerstöÃen gegen EU-Regeln sogar eigenständig Finanzsanktionen verhängen können. Zudem ist vorgesehen, dass sie die nationalen Aufsichtsbehörden koordiniert und sie dabei unterstützt, ihre Wirksamkeit bei der Durchsetzung des europäischen Regelwerks zu erhöhen.
Zuvor war bereits bekannt geworden, dass die EU-Kommission für Zahlungen eine einheitliche Bargeldobergrenze von 10 000 Euro einführen will. Zudem beinhaltet das geplante MaÃnahmenpaket gegen Geldwäsche auch den Vorschlag, die Vorschriften für Anbieter von Krypto-Dienstleistungen zu verschärfen. Dazu wird zum Beispiel die Zahlungsabwicklung gezählt.
Brüssel - Im Kampf gegen Geldwäsche will die EU-Kommission nicht nur eine Bargeldobergrenze einführen, sondern auch eine neue Überwachungsbehörde aufbauen.
Dokumenten zufolge, die der Deutschen Presse-Agentur vorliegen, soll die Anti-Money Laundering Authority (AMLA) bei Verstößen gegen EU-Regeln sogar eigenständig Finanzsanktionen verhängen können. Zudem ist vorgesehen, dass sie die nationalen Aufsichtsbehörden koordiniert und sie dabei unterstützt, ihre Wirksamkeit bei der Durchsetzung des europäischen Regelwerks zu erhöhen.
Zuvor war bereits bekannt geworden, dass die EU-Kommission für Zahlungen eine einheitliche Bargeldobergrenze von 10 000 Euro einführen will. Zudem beinhaltet das geplante Maßnahmenpaket gegen Geldwäsche auch den Vorschlag, die Vorschriften für Anbieter von Krypto-Dienstleistungen zu verschärfen. Dazu wird zum Beispiel die Zahlungsabwicklung gezählt.