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Brüssel -
Im Kampf gegen Geldwäsche will die EU-Kommission nicht nur eine Bargeldobergrenze einführen, sondern auch eine neue Überwachungsbehörde aufbauen.
Dokumenten zufolge, die der Deutschen Presse-Agentur vorliegen, soll die „Anti-Money Laundering Authority (AMLA)” bei Verstößen gegen EU-Regeln sogar eigenständig Finanzsanktionen verhängen können. Zudem ist vorgesehen, dass sie die nationalen Aufsichtsbehörden koordiniert und sie dabei unterstützt, ihre Wirksamkeit bei der Durchsetzung des europäischen Regelwerks zu erhöhen.
Zuvor war bereits bekannt geworden, dass die EU-Kommission für Zahlungen eine einheitliche Bargeldobergrenze von 10 000 Euro einführen will. Zudem beinhaltet das geplante Maßnahmenpaket gegen Geldwäsche auch den Vorschlag, die Vorschriften für Anbieter von Krypto-Dienstleistungen zu verschärfen. Dazu wird zum Beispiel die Zahlungsabwicklung gezählt.

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