Auch wenn sich die allermeisten daran gewöhnt haben: Maßnahmen wie Kontaktbeschränkungen und Maskenpflicht, verpflichtende Kontaktdatenerfassung und viele Einschränkungen ab einer bestimmten Inzidenz – das und mehr sind nur zeitlich begrenzte Ausnahmeregelungen. Verankert sind die Corona-Maßnahmen in einer Verordnung, die bisher bis einschließlich 28. Juli gilt. Heute will das bayerische Kabinett die Verordnung verlängern – wie lange, ist noch unklar, üblicherweise für vier Wochen.
Darüber hinaus wird es im Kabinett um die Öffnung von Bars und Kneipen gehen, genauer: um die Innenräume. Denn am Freitag hat der Bayerische Verwaltungsgerichtshof beschlossen, dass die pauschale Schließung reiner Schankwirtschaften innen aufgehoben ist.
Bars und Kneipen in Bayern: Söder gegen Öffnung - Streit im Kabinett droht
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(Foto: dpa)
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München (dpa) - Nach dem Urteil des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs droht am Dienstag im Kabinett (10.00 Uhr) ein neuer Streit der Koalitionäre zur Öffnung von Bars und Kneipen. Ministerpräsident Markus Söder (CSU) hatte bereits am Freitag angekündigt, dass er gegen eine völlige Freigabe sei. Er betonte, dass das Gericht zwar eine generelle Schließung nicht mehr für verhältnismäßig halte, Einschränkungen wie eine Koppelung an die Inzidenzwerte oder andere Auflagen seien aber ausdrücklich zulässig. Denkbar seien daher etwa spezielle Regelungen zur Sperrstunde, zum Alkoholausschank oder zu einer Sitzplatzpflicht.