Auch wenn sich die allermeisten daran gewöhnt haben: Maßnahmen wie Kontaktbeschränkungen und Maskenpflicht, verpflichtende Kontaktdatenerfassung und viele Einschränkungen ab einer bestimmten Inzidenz – das und mehr sind nur zeitlich begrenzte Ausnahmeregelungen. Verankert sind die Corona-Maßnahmen in einer Verordnung, die bisher bis einschließlich 28. Juli gilt. Heute will das bayerische Kabinett die Verordnung verlängern – wie lange, ist noch unklar, üblicherweise für vier Wochen.
Darüber hinaus wird es im Kabinett um die Öffnung von Bars und Kneipen gehen, genauer: um die Innenräume. Denn am Freitag hat der Bayerische Verwaltungsgerichtshof beschlossen, dass die pauschale Schließung reiner Schankwirtschaften innen aufgehoben ist.