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Björn Höckes Misstrauensvotum: Gescheitert in Thüringen

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Thüringen: Geplatzte Neuwahl hinterlässt einen Scherbenhaufen

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Karlsruhe hinterfragt Merkel-Äußerungen zur Thüringen-Wahl

Karlsruhe hinterfragt Merkel-Äußerungen zur Thüringen-Wahl Vor eineinhalb Jahren verhilft die AfD erstmals einem Ministerpräsidenten ins Amt, die Kanzlerin nennt den Vorgang auf einer Südafrika-Reise „unverzeihlich“. Durfte sie so etwas sagen? Von dpa 21.07.2021, 16:05 Der Zweite Senat beim Bundesverfassungsgericht eröffnet die mündliche Verhandlung zu Äußerungsbefugnissen von Regierungsmitgliedern. Uli Deck/dpa Karlsruhe - Im Februar 2020 nannte Kanzlerin Angela Merkel (CDU) die Wahl eines Ministerpräsidenten mit AfD-Stimmen in Thüringen „unverzeihlich“ - nun entscheidet das Bundesverfassungsgericht, ob sie damit eine rote Linie überschritten hat. Kanzleramtschef Helge Braun (CDU) rechtfertigte in der Karlsruher Verhandlung am Mittwoch, dass sich Merkel damals bei einem Staatsempfang in Südafrika zu Wort gemeldet hatte. Die mitreisenden Journalisten und vor allem der Koalitionspartner hätten eine Positionierung gewollt. Es sei auch um das internationale

Kemmerich-Wahl: Ramelow hält AfD-Klage gegen Kanzlerin Merkel für haltlos

Thüringens Ministerpräsident Bodo Ramelow (Linke). Quelle: Martin Schutt/dpa-Zentralbild/dp Kemmerich-Wahl: Ramelow hält AfD-Klage gegen Kanzlerin Merkel für haltlos 21.07.2021 00:00 Berlin. Thüringens Ministerpräsident Bodo Ramelow (Linke) hält die Klage der AfD gegen Kanzlerin Angela Merkel wegen ihrer Äußerung zur Wahl des FDP-Politikers Thomas Kemmerich zum Ministerpräsidenten für haltlos. „Frau Merkel hat damals eine Äußerung getan, aber zurückgetreten ist Herr Kemmerich“, sagte er dem RedaktionsNetzwerk Deutschland (RND). „Ich kann da keinen Zusammenhang erkennen.“ Andere Aussagen dienten „der Bildung von Legenden, wie sie mir auch ständig im Internet begegnen und in denen behauptet wird, ich sei der Ministerpräsident von Merkels Gnaden“.

Äußerung zu Kemmerich-Wahl: Ging Merkels Kritik zu weit?

Äußerung zu Kemmerich-Wahl Ging Merkels Kritik zu weit? Stand: 21.07.2021 04:11 Uhr Die Wahl Kemmerichs zum Thüringer Ministerpräsidenten müsse rückgängig gemacht werden, forderte Kanzlerin Merkel im vergangenen Jahr. Aber durfte sie das auch? Darüber verhandelt nun das Bundesverfassungsgericht. Von Claudia Kornmeier, ARD-Rechtsredaktion Im Februar 2020 wählte der Thüringer Landtag Thomas Kemmerich zum Ministerpräsidenten. Das hatten sich die Fraktionen von Linke, SPD und Grünen anders vorgestellt. Sie wollten ihren Kandidaten - Bodo Ramelow - im dritten Wahlgang wählen. Klar war, dass Ramelow in den ersten beiden Wahlgängen nicht die notwendige absolute Mehrheit bekommen würde. Im dritten Wahlgang ist dann aber gewählt, wer die meisten Stimmen erhält.

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