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Ein Kreuzfahrtschiff fährt an der Lagunenstadt Venedig von einem Schlepper gezogen vorbei.
Foto: Felix Hörhager/dpa
Dienstag, 13. Juli 2021 - 19:51 Uhr
Die Unesco schockte viele in Italien unlängst damit, Venedig auf eine Negativ-Liste zu setzen. Einer der Hauptgründe: die Kreuzfahrtriesen. Die Regierung in Rom will nun handeln.
Rom/Venedig (dpa) - Italiens Regierung hat ein Durchfahrtsverbot für große Kreuzfahrtschiffe durch einen Teil der Lagune von Venedig beschlossen.
Die Maßnahme gelte für Kreuzfahrtschiffe mit mehr als 25.000 Bruttoregistertonnen oder einer Länge über 180 Metern beziehungsweise mehr als 35 Metern Höhe, teilte die Regierung in Rom mit. Auch Pötte, die gewisse Abgasnormen überschreiten, können demnach nicht mehr durch Teile der Lagune der Weltkulturerbestadt fahren.
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Rom/Venedig (dpa) - Italiens Regierung hat ein Durchfahrtsverbot für große Kreuzfahrtschiffe durch einen Teil der Lagune von Venedig beschlossen.
Die Maßnahme gelte für Kreuzfahrtschiffe mit mehr als 25.000 Bruttoregistertonnen oder einer Länge über 180 Metern beziehungsweise mehr als 35 Metern Höhe, teilte die Regierung in Rom mit. Auch Pötte, die gewisse Abgasnormen überschreiten, können demnach nicht mehr durch Teile der Lagune der Weltkulturerbestadt fahren.
Schiffe, die als nachhaltig gelten oder nicht unter die Kriterien für das Verbot fielen, dürften weiterhin die Lagune passieren, hieß es weiter. Es handle sich dabei etwa um Kreuzfahrtschiffe mit einer Größenordnung von rund 200 Passagieren.
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ROUNDUP: Italien will große Kreuzfahrtschiffe aus Venedigs Altstadt raushalten ROM/VENEDIG (dpa-AFX) - Große Kreuzfahrtschiffe sollen ab dem 1. August nicht mehr durch Teile der Lagune in Venedig fahren. Die Regierung unter Ministerpräsident Mario Draghi entschied am Dienstagabend über ein Durchfahrverbot für die Kreuzfahrtriesen. Konkret sollen die Schiffe nicht mehr durch den Canale della Giudecca, das Bacino di San Marco (Markus-Becken) und den Canale di San Marco im historischen Zentrum fahren. Es sei ein wichtiger Schritt zum Schutz der Lagune, hieß es in einer Mitteilung. Die Maßnahme betrifft dem Dekret zufolge Kreuzfahrtschiffe mit mehr als 25 000 Bruttoregistertonnen oder einer Länge über 180 Metern beziehungsweise mehr als 35 Metern Höhe. Es gilt auch für Pötte, die gewisse Abgasnormen überschreiten.
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