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Venedig: Das Ende eines großen Streits | Aktuell Europa | DW

Venedig: Das Ende eines großen Streits Das Weltkulturerbe Venedig lebt vom Tourismus. Doch die gigantischen Kreuzfahrtschiffe gefährden die Substanz der historischen Lagunenstadt. Deshalb müssen die größten Pötte nun draußen bleiben. Zu groß für die enge Lagunenstadt: Kreuzfahrtschiff vor der Altstadt von Venedig Seit Jahren kämpfen Einheimische und Aktivisten in Venedig gegen die großen Kreuzfahrtschiffe. Deren Abgase verschmutzen die Luft und die von ihnen verursachten Wellen bedrohen nicht nur die Fundamente der Stadt, sondern auch das Ökosystem der Lagune. Vor wenigen Wochen schließlich hatten UNESCO-Experten vorgeschlagen, Venedig auf eine Negativ-Liste zu setzen, unter anderem wegen der Kreuzfahrtriesen. Nun hat die italienische Regierung den größten Schiffen die Einfahrt in die Lagune untersagt.

Italien sperrt Kreuzfahrtschiffe in Venedig aus

Italien sperrt Kreuzfahrtschiffe in Venedig aus Seit Jahren streiten die Menschen in Venedig über die Kreuzfahrtschiffe in der Lagune. Vor kurzem drohte die Unesco mit einem Eintrag der Stadt auf einer Negativ-Liste. Jetzt hat die Regierung den Schiffen den Riegel vorgeschoben. 13.07.2021 • 23:25 Uhr • dpa © dpa Italiens Regierung hat ein Einfahrverbot für große Kreuzfahrtschiffe durch die Lagune Venedigs beschlossen. Die Maßnahme gelte für Kreuzfahrtschiffe mit mehr als 25 000 Bruttoregistertonnen oder einer Länge über 180 Metern beziehungsweise mehr als 35 Metern Höhe, teilte die Regierung am Dienstagabend in Rom mit. Ab dem 1. August sollen keine Kreuzfahrer mehr durch die Lagune fahren. Das Verbot gilt auch für Pötte, die gewisse Abgasnormen überschreiten.

Italien will große Kreuzfahrtschiffe aus Venedig raushalten - Panorama

Ein Kreuzfahrtschiff fährt an der Lagunenstadt Venedig von einem Schlepper gezogen vorbei. Foto: Felix Hörhager/dpa Dienstag, 13. Juli 2021 - 19:51 Uhr Die Unesco schockte viele in Italien unlängst damit, Venedig auf eine Negativ-Liste zu setzen. Einer der Hauptgründe: die Kreuzfahrtriesen. Die Regierung in Rom will nun handeln. Rom/Venedig (dpa) - Italiens Regierung hat ein Durchfahrtsverbot für große Kreuzfahrtschiffe durch einen Teil der Lagune von Venedig beschlossen. Die Maßnahme gelte für Kreuzfahrtschiffe mit mehr als 25.000 Bruttoregistertonnen oder einer Länge über 180 Metern beziehungsweise mehr als 35 Metern Höhe, teilte die Regierung in Rom mit. Auch Pötte, die gewisse Abgasnormen überschreiten, können demnach nicht mehr durch Teile der Lagune der Weltkulturerbestadt fahren.

Italien will große Kreuzfahrtschiffe aus Venedig raushalten - Brennpunkte

Rom/Venedig (dpa) - Italiens Regierung hat ein Durchfahrtsverbot für große Kreuzfahrtschiffe durch einen Teil der Lagune von Venedig beschlossen. Die Maßnahme gelte für Kreuzfahrtschiffe mit mehr als 25.000 Bruttoregistertonnen oder einer Länge über 180 Metern beziehungsweise mehr als 35 Metern Höhe, teilte die Regierung in Rom mit. Auch Pötte, die gewisse Abgasnormen überschreiten, können demnach nicht mehr durch Teile der Lagune der Weltkulturerbestadt fahren. Schiffe, die als nachhaltig gelten oder nicht unter die Kriterien für das Verbot fielen, dürften weiterhin die Lagune passieren, hieß es weiter. Es handle sich dabei etwa um Kreuzfahrtschiffe mit einer Größenordnung von rund 200 Passagieren.

ROUNDUP: Italien will große Kreuzfahrtschiffe aus Venedigs Altstadt raushalten

ROUNDUP: Italien will große Kreuzfahrtschiffe aus Venedigs Altstadt raushalten ROM/VENEDIG (dpa-AFX) - Große Kreuzfahrtschiffe sollen ab dem 1. August nicht mehr durch Teile der Lagune in Venedig fahren. Die Regierung unter Ministerpräsident Mario Draghi entschied am Dienstagabend über ein Durchfahrverbot für die Kreuzfahrtriesen. Konkret sollen die Schiffe nicht mehr durch den Canale della Giudecca, das Bacino di San Marco (Markus-Becken) und den Canale di San Marco im historischen Zentrum fahren. Es sei ein wichtiger Schritt zum Schutz der Lagune, hieß es in einer Mitteilung. Die Maßnahme betrifft dem Dekret zufolge Kreuzfahrtschiffe mit mehr als 25 000 Bruttoregistertonnen oder einer Länge über 180 Metern beziehungsweise mehr als 35 Metern Höhe. Es gilt auch für Pötte, die gewisse Abgasnormen überschreiten.

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