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BGH verhandelt zur Verjährung bei Diesel-Klagen gegen VW
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Direkt aus dem dpa-Newskanal
Karlsruhe (dpa) - Im Dieselskandal befasst sich der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe heute mit der Verjährung möglicher Schadenersatz-Ansprüche gegen Volkswagen. Die Frage ist für zahlreiche Autokäuferinnen und -käufer relevant, die erst 2019 oder später geklagt haben. Die Manipulation der Abgastechnik in Millionen Fahrzeugen war im September 2015 aufgeflogen. Die Verjährungsfrist läuft drei Jahre ab Jahresende - Ende 2018 wäre also eigentlich Schluss gewesen. Dafür muss allerdings außer Frage stehen, dass den Klägern 2015 schon klar war, dass auch ihr Diesel betroffen ist. In den meisten Verjährungsfällen ist das vor Gericht umstritten.
BGH verhandelt zur Verjährung bei Diesel-Klagen gegen VW
Stand: 02:11 Uhr | Lesedauer: 2 Minuten Ein Hinweisschild mit dem Bundesadler und dem Schriftzug Bundesgerichtshof, aufgenommen vor dem Bundesgerichtshof (BGH). Foto: Uli Deck/dpa/Archivbild
Quelle: dpa-infocom GmbH Anzeige
Karlsruhe (dpa) - Im Dieselskandal befasst sich der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe heute mit der Verjährung möglicher Schadenersatz-Ansprüche gegen Volkswagen. Die Frage ist für zahlreiche Autokäuferinnen und -käufer relevant, die erst 2019 oder später geklagt haben. Die Manipulation der Abgastechnik in Millionen Fahrzeugen war im September 2015 aufgeflogen. Die Verjährungsfrist läuft drei Jahre ab Jahresende - Ende 2018 wäre also eigentlich Schluss gewesen. Dafür muss allerdings außer Frage stehen, dass den Klägern 2015 schon klar war, dass auch ihr Diesel betroffen ist. In den meisten Verjährungsfällen ist das vor Gericht umstritten.
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Nach §23 (3) Sächsisches Polizeigesetz (SächsPolG) dürfen körperliche Durchsuchungen nur durch Beamte des gleichen Geschlechtes durchgeführt werden. Seit der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes im Jahr 2018 und der entsprechenden Einführung des Geschlechtseintrages âdiversâ sind endlich auch intergeschlechtliche Menschen vor einer willkürlichen Verletzung ihres Schamgefühles geschützt â jedenfalls in der Theorie.
In der Praxis wird es in den meisten Fällen schwerfallen, Beamte mit dem sogenannten âdritten Geschlechtseintragâ zu finden. Dies wirft die Frage auf, nach welchen MaÃgaben die Polizei in solchen Fällen vorgeht. Die linke Landtagsabgeordnete Juliane Nagel hat nun mit einer Kleinen Anfrage zu diesem Thema die diskriminierende Praxis der sächsischen Polizei gegenüber Menschen mit dem Geschlechtseintrag âdiversâ aufgedeckt.
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