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Edtstadler für Werbeverbot bei erwartetem Gesetz zur Sterbehilfe

Kanzleramtsministerin Karoline Edtstadler lässt dem Justizministerium ausrichten, was sie sich vom erforderlichen Gesetzesentwurf erhofft Foto: APA / HELMUT FOHRINGER Wien – Nach Nationalratspräsident Wolfgang Sobotka rückt nun Kanzleramtsministerin Karoline Edstadler (beide ÖVP) aus, um Druck in Sachen Sterbehilfe zu machen: Sie pocht darauf, dass auch nach dem VfGH-Spruch zur Sterbehilfe enge Grenzen gesetzt werden. Unter anderem spricht sie sich im APA-Interview für ein Verbot der Kommerzialisierung des assistierten Suizids aus: Ich will nicht, dass mit dem Tod geworben wird, ich will auch nicht, dass mit dem Tod ein Geschäft gemacht wird. Vom Justizministerium vermisst Edtstadler einen Gesetzesentwurf.

Edtstadler möchte Aus für Sterbehilfe-Werbung

Keine Sterbehilfe-Werbung sollte es nach Meinung von Karoline Edtstadler geben. ©APA/HELMUT FOHRINGER Karoline Edtstadler von der ÖVP tritt dafür ein, dass im Anschluss an den VfGH-Spruch zur Sterbehilfe enge Grenzen gezogen werden. Unter anderem spricht sie sich im APA-Interview für ein Verbot der Kommerzialisierung des assistierten Suizids aus: Ich will nicht, dass mit dem Tod geworben wird, ich will auch nicht, dass mit dem Tod ein Geschäft gemacht wird. Vom Justizministerium vermisst Edstadler einen Gesetzesentwurf. VfGH hatte sich mit Sterbehilfe befasst Der Verfassungsgerichtshof hatte vergangenen Dezember die Strafbarkeit der Beihilfe zum Selbstmord gekippt und eine Reparaturfrist bis Ende dieses Jahres gesetzt. Edtstadler betont, dass es nun auch im Sinne des VfGH eine einfachgesetzliche Regel brauche, die diese Aufhebung in dem Sinn einschränkt, dass der ernsthafte Wille zu sterben festgehalten und kontrolliert wi

Edtstadler will weiter enge Grenzen für Sterbehilfe

Edtstadler will weiter enge Grenzen für Sterbehilfe 21.07.2021 07.10 Online seit gestern, 7.10 Uhr Kanzleramtsministerin Karoline Edtstadler (ÖVP) fordert, dass auch nach dem VfGH-Spruch zur Sterbehilfe enge Grenzen gesetzt werden. Unter anderem sprach sie sich im Interview mit der APA für ein Verbot der Kommerzialisierung des assistierten Suizids aus: „Ich will nicht, dass mit dem Tod geworben wird, ich will auch nicht, dass mit dem Tod ein Geschäft gemacht wird.“ Vom Justizministerium vermisst Edtstadler einen Gesetzesentwurf. Der Verfassungsgerichtshof hatte vergangenen Dezember die Strafbarkeit der „Hilfeleistung zum Selbstmord“ gekippt und eine Reparaturfrist bis Ende dieses Jahres gesetzt. Edtstadler betont, dass es nun auch im Sinne des VfGH eine einfachgesetzliche Regel brauche, die diese Aufhebung in dem Sinn einschränkt, dass der ernsthafte Wille zu sterben festgehalten und kontrolliert wird, damit „die Türe nicht ganz offen ist“. Der

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