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Warnhinweis für auswanderungswillige Gesellschafter von Kapitalgesellschaften

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Die juristische Presseschau vom 1 September 2021: Polen vertagt Auseinandersetzung / StPO-Reform vor Scheitern? / Neuer Prozess in Guantanamo

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Grüne Spitzenkandidatin in Berlin: Wollen das eigene Auto überflüssig machen

Москвичи не предоставили данных ПЦР-тестов и были оштрафованы на 20 млн рублей

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Gesundheit - Zwangsbehandlung: Verfassungsgericht stärkt Patientenrechte

Gesundheit Gesundheit - Zwangsbehandlung: Verfassungsgericht stärkt Patientenrechte Gesundheit   Zwangsbehandlung: Verfassungsgericht stärkt Patientenrechte 30.07.2021, 19:19 Uhr | dpa Jede medizinische Behandlung einer Person gegen ihren natürlichen Willen greift in das Grundrecht auf körperliche Unversehrtheit ein , stellte das Bundesverfassungsgericht klar. Foto: Uli Deck/dpa. (Quelle: dpa) Sofern nicht andere Menschen gefährdet sind, kann etwa eine medikamentöse Behandlung nicht gegen den erklärten Willen des Betroffenen - in Form einer Patientenverfügung - gerechtfertigt werden. Das geht aus einem am Freitag in Karlsruhe veröffentlichten Beschluss hervor. (Az. 2 BvR 1866/17 u.a.) Grundsätzlich könne jeder gemäß Grundgesetz frei über Eingriffe in seine körperliche Integrität und den Umgang mit seiner Gesundheit entscheiden. In Verbindung mit der Menschenwürde ergebe sich daraus eine Freiheit zur Krankheit , wie es das Gericht formuliert.

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