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Gesundheit - Zwangsbehandlung: Verfassungsgericht stärkt Patientenrechte
Gesundheit Zwangsbehandlung: Verfassungsgericht stärkt Patientenrechte
30.07.2021, 19:19 Uhr |
dpa
"Jede medizinische Behandlung einer Person gegen ihren natürlichen Willen greift in das Grundrecht auf körperliche Unversehrtheit ein", stellte das Bundesverfassungsgericht klar. Foto: Uli Deck/dpa. (Quelle: dpa)
Sofern nicht andere Menschen gefährdet sind, kann etwa eine medikamentöse Behandlung nicht gegen den erklärten Willen des Betroffenen - in Form einer Patientenverfügung - gerechtfertigt werden. Das geht aus einem am Freitag in Karlsruhe veröffentlichten Beschluss hervor. (Az. 2 BvR 1866/17 u.a.)
Grundsätzlich könne jeder gemäß Grundgesetz frei über Eingriffe in seine körperliche Integrität und den Umgang mit seiner Gesundheit entscheiden. In Verbindung mit der Menschenwürde ergebe sich daraus eine "Freiheit zur Krankheit", wie es das Gericht formuliert.