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Seit Jahren klagen Konsumentinnen und Konsumenten über exzessive Rechnungsbeträge für die Nutzung des Smartphones im Ausland. Anfang Juli müssen Telecomanbieter neue Vorschriften umsetzen, die besser vor unangenehmen Überraschungen schützen sollen. Ein wichtiger Punkt ist die Datennutzung: Die Kosten dafür sind schwierig abzuschätzen, da zum Beispiel ein Video in hoher Auflösung rasch sehr teuer werden kann.
Mit frei wählbaren Datenpaketen für einen Ferienaufenthalt haben die Telecomanbieter bisher gute Geschäfte gemacht. Denn die Pakete verfallen nach einer bestimmten Frist. Häufig haben Kunden bis zum Verfall nur einen Bruchteil der vereinbarten Datenmenge genutzt. Ab Juli gilt deshalb neu eine Mindestlaufzeit von zwölf Monaten für Datenpakete mit einer bestimmten Grösse. Ein Restguthaben vom Sommer kann nun also auch in den darauffolgenden Herbst- oder Frühlingsferien verbraucht werden.
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